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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_1222/2023
Sachverhalt: A.__ wurde in erster Instanz wegen schwerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (LStup) verurteilt. Er hatte im Zeitraum von März bis September 2022 in der Schweiz 260 Gramm Kokain verkauft und wurde zu 13 Monaten Gefängnis, einer Geldstrafe von 100 Franken und einer fünfjährigen Ausweisung aus der Schweiz verurteilt. In der zweiten Instanz wurde seine Strafe reduziert, und die Ausweisung wurde aufgehoben, da der Gerichtshof nur von einer einfachen Verletzung des LStup ausging und die Menge der verkauftem Kokain auf 173,6 Gramm herabsetzte.
Erwägungen: 1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Der Bundesgerichtshof befand den vom Oberstaatsanwalt eingelegten Rekurs für zulässig, da die Entscheidung eines letzten kantonalen Gerichts in einer Strafsache betroffen war und die Fristen eingehalten wurden.
Rechtsverletzungen und Gehör: Die Vorinstanz habe das Recht auf Gehör nicht verletzt, als sie eine Nachträge zum Protokoll des Verfahrens vorlegte, da die Einwände des Rekurrenten nicht eindeutig aufzeigten, wie er in der Situation anders gehandelt hätte, wenn er informiert worden wäre.
Korrektur der Menge an Kokain: Das Bundesgericht entschied, dass die Feststellung der vorinstanzlichen Richter über die Menge (173.6 Gramm) von A.___ als nicht willkürlich angesehen werden kann. Dieses Urteil basierte teilweise auf der Selbstanzeige des Angeklagten und der Tatsache, dass der Käufer nicht bestimmte, dass er Gramm für Gramm abgemessen hatte. Auf diese Weise wurde die Glaubwürdigkeit des Käufers unterstützt, jedoch hatte die Vorinstanz die relevante Diskussion um die tatsächliche Menge und die Entnahme für den Eigenbedarf des Angeklagten glaubhaft widerlegt.
Recht auf Anwendung statistischer Daten zur Reinheit: Der Rekurrent argumentierte, das Gericht habe nicht den korrekten Reinheitsgrad bei der Berechnung der im Verkehr befindlichen Drogenmenge berücksichtigt. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanz einen zu niedrigen Reinheitsgrad von 10 % angewandt hatte, ohne sich auf aktuelle statistische Daten zu stützen.
Entscheidung des Bundesgerichts: Der Rekurs wurde gutgeheißen. Die Vorinstanz muss das Urteil erneut überprüfen, insbesondere die Beschuldigung der schweren Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie die Strafe und die Ausweisungsmaßnahme neu beurteilen. Zudem wurde rechtlicher Beistand für A.__ gewährt.
Insgesamt entschied das Bundesgericht, dass die Vorinstanz entscheidende Aspekte des Falles nicht ausreichend berücksichtigt hatte, was eine Neubewertung der Beweise und der rechtlichen Beurteilung erforderte.