Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1317/2023 vom 31. Oktober 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_1317/2023

Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin A._ und der Beschwerdegegner B.B._ hatten einen Rechtsstreit aufgrund eines Vorwurfs des Vertrauensmissbrauchs. Die Vorfälle beziehen sich auf die Zeit von 2014 bis 2018, in der A._ die Transportdienstleistungen von B.B._ in Anspruch nahm. Im April 2017 verkaufte A._ ihr Auto (D._) an B.B._ für 2.500 CHF, obwohl A._ weiterhin die Fahrzeugschlüssel und die Kontrolle über das Fahrzeug behielt. Nachdem es zu einem Konflikt zwischen beiden Parteien kam, ließ A._ das Fahrzeug im Juni 2018 ohne Zustimmung von B.B._ auf ihren Namen ummelden. Dies führte zu einer Klage von B.B.__ wegen Vertrauensmissbrauchs.

Urteil der ersten Instanz: Das Amtsgericht sprach B.B._ von den Vorwürfen des Diebstahls, der betrügerischen Insolvenz und Betrugs frei. A._ wurde jedoch wegen Vertrauensmissbrauchs verurteilt und erhielt eine Geldstrafe sowie eine Geldbuße.

Urteil der Berufungsinstanz: Die Berufungsinstanz bestätigte das Urteil des Amtsgerichtes und befand, dass A._ sich des Vertrauensmissbrauchs schuldig gemacht hatte, indem sie das Fahrzeug unrechtmäßig ummeldete, obwohl es rechtlich im Besitz von B.B._ war.

Bundesgerichtsurteil: A.__ legte Revision beim Bundesgericht ein, wo sie Anfechtungen gegen das Urteil der Berufungsinstanz vorbrachte. Das Bundesgericht stellte fest, dass das regionale Gericht bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen und der Beweiserhebung nicht rechtswidrig gehandelt hatte. Die Beschwerdeführerin konnte nicht nachweisen, dass die zuvor getroffenen Feststellungen der Tatsachen willkürlich waren.

Allerdings entschied das Bundesgericht schließlich, dass die Beschwerdeführerin wegen des Vertrauensmissbrauchs nicht verurteilt werden kann. Es wurde festgestellt, dass der Tatbestand des Vertrauensmissbrauchs nicht erfüllt war, da A._ den tatsächlichen Besitz des Fahrzeugs durch B.B._ nicht mehr in Frage stellte. Daher hob das Bundesgericht die Verurteilung auf und entlastete A.__ von dem Vorwurf des Vertrauensmissbrauchs.

Entscheidung des Bundesgerichts: 1. Die Beschwerde wurde gutgeheißen, die Verurteilung der A._ wegen Vertrauensmissbrauchs aufgehoben, 2. Die Angelegenheit wurde zur neuen Entscheidung über Kosten und Entschädigungen an die kantonale Instanz zurückverwiesen, 3. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben, 4. A._ erhielt eine Entschädigung von 3.000 CHF für die Verfahren im Bundesgericht, 5. B.B.__ erhielt ebenfalls Prozesskostenhilfe und wurde von Gerichtskosten befreit.

Diese Entscheidung verdeutlicht, dass trotz des Verkaufs des Fahrzeugs und der anschließenden Besitzverhältnisse die rechtlichen Eigentumsverhältnisse klar definiert sein müssen, um eine Verurteilung wegen Vertrauensmissbrauch zu rechtfertigen.