Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_176/2024 vom 30. Oktober 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Sachverhalt:

Im vorliegenden Fall handelt es sich um die steuerliche Behandlung von A._, die als kleine Nichte der verstorbenen C._ bei der Erbschafts- und Ertragsteuer betroffen ist. Nach dem Tod von C._ stellte die kantonale Steuerverwaltung von Genf fest, dass ein Teil des Erbes aus einem nicht deklarierten Bankkonto stammte, das via die panamaische Stiftung D._ verwaltet wurde. In der Folge wurde A.__ ein Betrag von 363'600 Franken von der Stiftung ausbezahlt, von dem bereits ein Teil (317'540 Franken) zuvor als Erbschaft besteuert worden war.

Die Steuerverwaltung unterlag A._ für das Steuerjahr 2020, wobei sie den gesamten Betrag als Einkommen versteuerte. A._ argumentierte, dass nur der Teil, der nicht bereits besteuert worden war, in die Besteuerung einfließen solle. Der Verwaltungsgerichtshof (TAPI) gab ihr teilweise Recht, indem er entschied, dass nur der unbesteuerte Teil von 46'060 Franken als steuerpflichtiges Einkommen angesehen werden konnte. Die Kantonale Steuerverwaltung hingegen legte Berufung auf diesem Urteil ein, woraufhin der gesamte Fall vor die Gerichtshöfe gelangte.

Erwägungen:

Das Bundesgericht beschloss, dass die Kantonale Steuerverwaltung bei der Besteuerung von A.__ einen Verstoß gegen das Verbot des methodischen Dualismus begangen hatte. Zunächst hatte sie die Vermögenswerte der Stiftung als Erbschaft besteuert, und in einer anderen steuerlichen Beurteilung betrachtete sie die gleichen Vermögenswerte als Einkommen aus einer rechtlichen Verpflichtung. Diese uneinheitliche Behandlung verstößt gegen die steuerlichen Prinzipien der Gleichbehandlung und der Vermeidung von Steuererleichterungen.

Das Gericht stellte fest, dass die Steuerverwaltung teilweise aus einer wirtschaftlichen Sichtweise gehandelt hatte (bei der Berechnung der Erbschaftsteuer) und dann zu einer rechtlichen Sichtweise wechselte, um A.__ für das Einkommen zu besteuern. Das Gericht punktierte, dass es für eine fundierte Besteuerung nicht zulässig ist, voneinander abweichende Methoden auf ein und denselben Sachverhalt anzuwenden.

Das Urteil des Kantonalen Gerichts wurde dementsprechend revidiert, und es wird entschieden, dass nur der Betrag von 46'060 Franken als steuerpflichtig betrachtet werden darf. Die Kantonale Steuerverwaltung ist aufgefordert, die neue Entscheidung basierend auf den Überlegungen des Bundesgerichts zu treffen.

Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die Verteilung der Gerichtskosten, die der beklagten Steuerverwaltung aufgebürdet werden.