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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_1346/2023 vom 28. Oktober 2024
Sachverhalt: A._ wurde in mehreren Vorfällen verurteilt, darunter wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und pflichtwidrigem Verhalten bei einem Unfall. Die Vorwürfe basieren auf einem Selbstunfall am 21. Mai 2020, bei dem A._ ein Verkehrszeichen beschädigte und dann nach Hause fuhr, ohne die Polizei zu verständigen. Er konsumierte anschließend Alkohol, um sich einer eventuellen Kontrolle zu entziehen.
Erwägungen: 1. Anklagegrundsatz: A.__ beanstandete, dass die Anklage keinen Schaden detailliert beschrieb. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Anklage ausreichend klar war und somit keine Verletzung des Anklagegrundsatzes vorlag, da der Beschwerdeführer genau wusste, wogegen er sich zu verteidigen hatte.
Meldepflicht: Es wurde entschieden, dass A.__ seine Pflicht zur unverzüglichen Meldung der Polizeibeamten verletzt hat. Auch wenn er ohne Mobiltelefon war, hätte er die Polizei bei seiner Ankunft zu Hause umgehend informieren müssen.
Vereitelung der Fahrunfähigkeit: Der Vorwurf der Vereitelung wurde als gerechtfertigt bewertet, da A.__ mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Anordnung einer Blutprobe rechnen musste. Seine Einwände, er habe nicht mit dieser Anordnung gerechnet, wurden als unglaubwürdig eingestuft.
Strafzumessung: Die Erhöhung des Tagessatzes von der erstinstanzlich festgelegten Höhe wurde als rechtmäßig angesehen. Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob das Verschlechterungsverbot greift, stellte jedoch fest, dass aufgrund von veränderten finanziellen Verhältnissen des Beschwerdeführers eine Anpassung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig war.
Widerruf der Vorstrafe: Das Gericht entschied, dass die Vorstrafe widerrufen werden müsse, um A.__ von weiteren Straftaten abzuhalten, da er während der Probezeit erneut straffällig wurde.
Kostenauflage: A.__ wurde die vollständige Übernahme der Verfahrenskosten auferlegt, da der untersuchte Selbstunfall im engen Zusammenhang mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen stand.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, bestätigte die Urteile der Vorinstanzen und legte die Gerichtskosten bei A.__ fest.