Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Sachverhalt: D._ wurde ursprünglich am 20. Februar 2020 vom Tribunal régional Jura bernois-Seeland zu 12 Monaten Freiheitsstrafe mit zwei Jahren bedingtem Vollzug und 1.000 Franken Schadensersatz an die Geschädigte A.A._ verurteilt, wegen sexueller Handlungen mit einem Kind gemäß Artikel 187 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB). D._ legte gegen das Urteil Berufung ein, die am 14. Oktober 2022 von der 2. Kammer für strafrechtliche Angelegenheiten des Obergerichts des Kantons Bern bestätigt wurde, die ihn in allen Anklagepunkten freisprach und A.A._ verwies, ihre zivilrechtlichen Ansprüche woanders geltend zu machen.
A.A.__ erhob daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht, mit dem Hauptantrag, das Berufungsurteil aufzuheben und das erste Urteil zu bestätigen. Alternativ verlangte sie die Aufhebung des Urteils und die Rückweisung der Sache zur neuen Entscheidung.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Rekurses: Das Bundesgericht stellte fest, dass der Rekurs zulässig ist, da A.A.__ in der vorangegangenen Instanz beteiligt war und die Entscheidung des Obergerichts direkte Auswirkungen auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche hat.
Das Bundesgericht stellte fest, dass das Obergericht in einem „schriftlichen Verfahren“ entschieden hatte, obwohl Fragen der Tatsachen umstritten waren. In solchen Fällen, wo das Verfahren um Anschuldigungen von sexuellem Missbrauch geht, muss die Anhörung des Angeklagten und etwaiger Zeugen stattfinden, um eine adäquate Würdigung der Beweismittel zu gewährleisten.
Folgen: A.A._ hat im Verfahren vor dem Bundesgericht gewonnen, weshalb ihr keine Gerichtskosten auferlegt wurden und sie Anspruch auf Kostenersatz hat. D._ erhielt anwaltliche Unterstützung aufgrund seiner finanziellen Situation, muss aber im Fall eines späteren finanziellen Aufschwungs mit einer Rückzahlungsverpflichtung rechnen.
Das Urteil verdeutlicht die Wichtigkeit ordnungsgemäßer Beweisführung und der Einhaltung der Verfahrensrechte, insbesondere in Fällen, die sensible und gravierende Vorwürfe betreffen.