Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil 7B_116/2023 befasst sich mit dem Fall von A.__, der wegen Fälschung von Urkunden und Verstößen gegen das Ausländerrecht verurteilt wurde. Der vorliegende Sachverhalt und die Entscheidungsgründe lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Sachverhalt:A._ wurde am 16. Dezember 2020 vom Genfer Polizeigericht zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen verurteilt, da er ein falsches Dokument (eine Multipack-Bescheinigung) verwendete, um einen Bauauftrag der Stadt Genf zu erhalten. Er hatte diese falsche Bescheinigung, die bestätigen sollte, dass seine Firma B._ SA (bei der alles im Hinblick auf die sozialen Abgaben und das Steuerrecht korrekt war) registriert war, im Rahmen einer dringlichen Auftragsvergabe eingereicht. Es stellte sich jedoch heraus, dass die besagte Bescheinigung nie von der zuständigen Compensation Caisse (Caisse du GGE) ausgestellt wurde, und dass B.__ SA nicht die nötigen Bedingungen für den Erhalt einer solchen Bescheinigung erfüllt hatte.
Erwägungen des Bundesgerichts:Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Bundesgericht stellt fest, dass A.__ das Recht hat, gegen die Entscheidung der kantonalen Instanz vorzugehen, da er an der vorhergehenden Verhandlung teilgenommen hat und ein rechtliches Interesse an der Anfechtung der Entscheidung hat.
Arbitrarität und Beweiswürdigung: A._ macht geltend, dass die kantonale Gerichtsinstanz bei der Feststellung der Beweismittel und der Tatsachen willkürlich umgegangen sei. Das Bundesgericht kommt jedoch zu dem Schluss, dass die Vorinstanz die Beweise korrekt gewürdigt hat und keine willkürlichen Feststellungen getroffen wurden. Es wird betont, dass der Nachweis für die Fälschung nicht nur auf dem fehlerhaften Dokument beruhte, sondern auch auf der Tatsache, dass A._ als alleiniger Geschäftsführer der Firma die Verantwortung trug.
Vermutung der Unschuld: A.__ beruft sich auf den Grundsatz der Unschuldsvermutung. Das Gericht stellt fest, dass der Grundsatz korrekt angewendet wurde und dass die Vorinstanz ausreichende Beweise für A.__s Schuld an der Fälschung hatte. Es gab keinen unbehebbaren Zweifel an der Urheberschaft des falschen Dokuments.
Würdigung der Strafe: Das Bundesgericht bemerkt, dass A.__ keine spezifischen Einwände gegen die Einzelheiten der Strafverhängung erhebt und seine Forderung nach einer Strafmilderung in Verbindung mit einem möglichen Freispruch nicht gültig ist, da kein Freispruch erteilt wurde.
Kostentragung: A.__ wurde auf die Kosten des Verfahrens von insgesamt 3'000 Franken verurteilt, da er mit seinem Antrag erfolglos war.
Das Bundesgericht wies das Rechtsmittel von A._ zurück und bestätigte somit die Vorinstanz, die A._ wegen Fälschung von Urkunden und der Verletzung des Ausländerrechts verurteilt hatte.