Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_348/2024 vom 21. Oktober 2024

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Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 21. Oktober 2024 im Fall A.__, der wegen schwerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (LStup), qualifiziertem Geldwäsches und illegalem Aufenthalt verurteilt wurde, eine Beschwerde abgewiesen.

Sachverhalt

A.__ wurde am 13. September 2023 von einem kantonalen Gericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt, nachdem er in eine umfangreiche Drogenhandelstätigkeit involviert war, die zwischen Brasilien und der Schweiz stattfand. Insbesondere wurde er für seine Rolle als Organisator in einem Drogennetzwerk verantwortlich gemacht und erhielt zusätzlich die Strafe für qualifizierte Geldwäsche. Das Gericht verfügte zudem seine Ausweisung aus der Schweiz für 15 Jahre und die Eintragung dieser Maßnahme ins Schengener Informationssystem (SIS).

Erwägungen des Bundesgerichts
  1. Verfahren und Vorbringen des Beschwerdeführers: A.__ argumentierte, dass seine Urteilsfähigkeit während der ersten Gerichtsverhandlung eingeschränkt war und er daher nicht in der Lage gewesen sei, sich effektiv zu verteidigen. Das Bundesgericht stellte fest, dass er dies nicht ausreichend nachgewiesen habe und dieser Vorwurf deshalb nicht berücksichtigt werden konnte.

  2. Vorwurf der Geldwäsche: Der Beschwerdeführer bestritt, Teil einer kriminellen Organisation gewesen zu sein. Das Bundesgericht befand, dass die kantonale Instanz zurecht eine solche Organisation festgestellt hatte, die aus mehreren Akteuren bestand und professionell strukturiert war. Die Beweise zeigten, dass A.__ aktiv am Geldtransfer für die Organisation beteiligt war.

  3. Strafzumessung: A.__ forderte eine mildere Strafe. Das Bundesgericht entschied, dass die Strafe von acht Jahren für seine schweren Delikte angemessen war, die das Leben und die Gesundheit vieler Menschen gefährdeten. Es wurde auch festgestellt, dass sein gutes Verhalten während der Untersuchung und die Einwände bezüglich seiner persönlichen Situation nicht zu einer wesentlich geringeren Strafe führten.

  4. Ausweisung: A.__ wandte sich gegen die Verhängung der Ausweisung. Das Gericht stellte fest, dass die Ausweisung aufgrund der Schwere seiner Straftaten und seiner mangelnden Integration in die Schweiz gerechtfertigt sei. Seine familiären Bindungen hatten nicht genügend Gewicht, um die Ausweisung zu verhindern.

  5. Zugang zu Daten aus beschlagnahmten Geräten: A.__ beantragte die Rückgabe seiner persönlichen Daten aus beschlagnahmten Geräten. Das Bundesgericht entschied, dass seine Anträge nicht ausreichend begründet waren und daher nicht weiter berücksichtigt werden konnten.

Insgesamt wies das Gericht die Beschwerde ab, da diese unbegründet war. Die Entscheidung betonte sowohl die Schwere der Straftaten des Beschwerdeführers als auch die Notwendigkeit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.