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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 8C_271/2024 vom 11. Oktober 2024:
Sachverhalt: A._, ein 1962 geborener Arbeitnehmer mit einer Ausbildung als Ramoneur, erlitt am 3. Juli 2019 bei einem Arbeitsunfall eine schwere Verletzung, die zur Amputation seines rechten Beins führte. Nach mehreren Operationen und einer Phase der Rehabilitation wurde er am 1. Oktober 2021 mit einem Arbeitsverhältnis von 60 % bei seinem alten Arbeitgeber, B._ SA, eingestellt. Die Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents (CNA) erkannte ihm eine Invalidenrente von 25 % an sowie eine Entschädigung für die Beeinträchtigung seiner Integrität.
A._ legte gegen die Entscheidung der CNA und die Höhe der anerkannten Invalidenrente und des Invalidenverdienstes Einspruch ein. Der Kantonale Sozialversicherungsgericht des Wallis wies seinen Berufung am 4. April 2024 zurück, was A._ zur Einreichung eines Rechtsmittels beim Bundesgericht veranlasste.
Erwägungen: 1. Der Rekurs des A._ ist zulässig, da er sowohl fristgerecht als auch formgerecht eingereicht wurde. 2. Das Bundesgericht prüft die Anwendung des Rechts unabhängig von den Begründungen der vorinstanzlichen Entscheidung. Der Streit drehte sich primär um die Frage, ob A._ Anrecht auf eine höhere Invalidenrente als die festgesetzten 25 % habe und ob dabei das berücksichtigte Invalideneinkommen von 65.281 CHF angemessen war. 3. Die Vorinstanz hatte dargelegt, dass A._ unter bestimmten Auflagen (regelmäßige Pausen) eine Vollzeitbeschäftigung ausüben konnte, jedoch nur in einem reduzierten Umfang von 60 % arbeiten konnte, ohne seine verbliebene Arbeitsfähigkeit vollständig auszuschöpfen. 4. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanz korrekt das Einkommen aufgrund statistischer Daten zur Berechnung der Invalidität verwendet hatte, da A._ sein vorheriges Einkommen (87.075 CHF) und das daraus abgeleitete Invalideneinkommen nicht ohne weiteres erzielen konnte. 5. In der Entscheidungsbegründung wurde betont, dass A.__ trotz einerseits seiner langfristigen Berufserfahrung und andererseits seiner Einschränkungen in der Lage war, flexible Arbeitsmöglichkeiten auf einem ausgeglichenen Arbeitsmarkt zu finden, die ihn bei einer steigenden Einkommensspanne unterstützen könnten. 6. Das Gericht entschied, dass die认可te Invalidenrente angemessen war und dass alledurch auch die Notwendigkeit von Pausen während der Arbeit berücksichtigt wurde, ebenfalls keine Erhöhung der Rente rechtfertigt. Das Bundesgericht wies den Rekurs zurück.
Ergebnis: Der Rekurs von A.__ wurde abgewiesen, und die Kosten des Verfahrens wurden ihm auferlegt. Der Fall verdeutlicht die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zur Anrechnung der Invalidität und zur Berechnung der Rentenansprüche in der Schweiz.