Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_662/2024 vom 9. Oktober 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsentscheids 7B_662/2024 vom 9. Oktober 2024

Sachverhalt: Der Bundesgerichtsentscheid betrifft einen Rechtsstreit zwischen der Banque D._ SA, D._ Holding SA und dem Ministerium für die öffentliche Sicherheit der Schweiz bezüglich der Aufhebung von Siegeln, die auf bestimmten elektronischen Beweismitteln liegen. Die Untersuchung, die seit November 2018 läuft, zielt auf die Bank und ihre Angestellten wegen des Verdachts auf Bestechung und Geldwäsche, die im Zusammenhang mit der semi-staatlichen südamerikanischen Gesellschaft U.__ steht. Am 7. Mai 2019 fanden bei der Bank Durchsuchungen statt, bei denen Daten auf verschlüsselten Medien beschlagnahmt wurden. Diese Daten wurden schrittweise durch das Tribunal des Massnahmenrechts (TMC) gesichtet, wobei es immer wieder zu Anträgen auf Aufhebung der Siegel kam.

Im Mai 2024 ordnete der TMC die Aufhebung der Siegel für bestimmte Daten an, während andere weiterhin sigiliert blieben. Die Banken legten daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde ein, da sie einen Verstoß gegen ihre Rechte, insbesondere das Recht auf rechtliches Gehör und den Schutz von Berufsgeheimnissen, geltend machten.

Erwägungen des Gerichtes:

  1. Zulässigkeit des Beschwerdeverfahrens: Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die Beschwerde zulässig ist, da die Entscheidung des TMC eine Einspruchsentscheidung darstellt, welche eine irreparable Beeinträchtigung des Beschwerdeführers zur Folge haben könnte.

  2. Verstoß gegen das rechtliche Gehör: Die Banken machten geltend, dass sie nicht ausreichend über die Eingaben des Ministeriums informiert worden waren. Der Gerichtshof stellte fest, dass diese Schreiben größtenteils vor der angefochtenen Entscheidung eingegangen waren und es den Banken nicht verwehrt war, auf diese zuzugreifen. Daher war kein schwerwiegender Verfahrensmangel zu erkennen.

  3. Segregation von Beweisstücken: Der TMC hatte in seiner Vorgehensweise zur Aufhebung der Siegel die „potentielle Nützlichkeit“ der Beweismittel geprüft. Der Bundesgerichtshof unterstützte die Auffassung des TMC, dass die relevanten elektronischen Daten potenziell nützliche Informationen für die laufende strafrechtliche Untersuchung enthielten.

  4. Berufsschutz: Die Banken beriefen sich auf das Anwaltsgeheimnis bezüglich bestimmter Dokumente und E-Mails. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die Banken nicht ausreichend nachgewiesen hatten, dass es sich bei den betreffenden Dokumenten um solche handelte, die von der Anwaltsgeheimnisregelung geschützt sind, da keine ausreichenden Beweise für eine anwaltliche Tätigkeit präsentiert wurden.

  5. Entscheidung: Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Entscheidung des TMC zur Aufhebung der Siegel. Die Kosten des Verfahrens wurden den Beschwerdeführern auferlegt.

Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Handhabung von Beweismitteln im Kontext strafrechtlicher Ermittlungen, insbesondere in Bezug auf das Rechtsverhältnis zwischen der Strafverfolgung und dem Schutz von Berufsgeheimnissen.