Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_59/2024 vom 9. Oktober 2024

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Am 9. Oktober 2024 entschied das Bundesgericht in der Sache 5A_59/2024, in der es um einen zivilrechtlichen Rechtsstreit über die Zahlung von Unterhaltsbeiträgen für zwei Kinder ging. Der Vater A._ wandte sich gegen einen Entscheid der II. Zivilabteilung des Obergerichts des Kantons Wallis, der die Höhe der von ihm zu zahlenden Unterhaltsleistungen für seine Kinder B._ und C.__ festlegte.

Sachverhalt: A._ (geb. 1965) und D._ (geb. 1980) sind die unverheirateten Eltern von B._ (geb. 2017) und C._ (geb. 2019). Die Mutter hatte in einer früheren Beziehung bereits zwei Kinder, während der Vater vier Kinder aus vorherigen Beziehungen hat. Nach einem Antrag aus dem Jahr 2019 wurde der Vater verurteilt, Unterhalt für seine Kinder zu zahlen, wobei die Beträge in verschiedenen Phasen bis zur Volljährigkeit der Kinder festgelegt wurden. Nach einem Berufungsverfahren erhöhte das kantonale Gericht einige der Unterhaltsbeträge.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht prüfte die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Urteils. Es stellte fest, dass der Vater, trotz gesundheitlicher Einschränkungen, nicht ausreichend nachgewiesen hatte, dass er keine Einkünfte erzielen könne und die zugewiesenen hypothetischen Einkünfte von 1'200 CHF bzw. später 3'825 CHF pro Monat gerechtfertigt waren. Das Gericht wies darauf hin, dass es von den Eltern erwarte, ihre maximale Arbeitsfähigkeit auszuschöpfen, insbesondere bei der Unterhaltsverpflichtung für minderjährige Kinder.

Der Vater hatte nicht ausreichend dargelegt, dass er aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme keine Möglichkeit habe, einem regulären Job nachzugehen. Die von ihm eingereichten medizinischen Bescheinigungen wurden als unzureichend erachtet, um seine angebliche Arbeitsunfähigkeit zu belegen. Das Gericht betonte die aktive Rolle der Parteien in der Beweiserbringung und wies darauf hin, dass die Beweislast nicht allein beim Gericht liege.

Im Schlusswort stellte das Bundesgericht fest, dass die Anfechtung des väterlichen Vorbringens unbegründet sei. Das Gericht wies das Rechtsmittel ab und auferlegte die Gerichtskosten sowie eine Entschädigung an die Mutter der Kinder.

Insgesamt bestätigte das Bundesgericht die Entscheidung des kantonalen Gerichts und wies darauf hin, dass die Unterhaltspflicht der Eltern aufgrund ihrer Situation und Leistungsfähigkeit ordnungsgemäß berücksichtigt wurde.