Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_236/2024 vom 23. Oktober 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 9C_236/2024 vom 23. Oktober 2024:

Sachverhalt: A._, geboren 2013, beantragte am 11. Mai 2022 beim Amt für Invalidenversicherung des Kantons Waadt eine Invalidenrente aufgrund von Beeinträchtigungen, die sich aus Aufmerksamkeitsstörungen, Dyspraxie und Dysgraphie ergaben. Nach einer medizinischen Begutachtung und einer Hausuntersuchung wurde sein Antrag am 24. Mai 2023 abgelehnt. Dagegen reichte A._ Rekurs ein, der vom kantonalen Sozialversicherungsgericht am 26. März 2024 erfolgreich war; ihm wurde rückwirkend ab dem 1. Mai 2021 eine mittlere Invalidenrente zugesprochen.

Rechtsmittel: Das Amt für Invalidenversicherung erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht, das die Annulierung des kantonalen Urteils und die Bestätigung der ursprünglichen Ablehnung beantragte.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Das Bundesgericht prüfte die Rechtswidrigkeit und Arbitrarität der Entscheidung des kantonalen Gerichts in Bezug auf die Notwendigkeit der Hilfe für die alltäglichen Aktivitäten des A.__, inklusive Ankleiden, Körperpflege und einer ständigen Aufsicht.

  1. Die kantonalen Richter hatten festgestellt, dass der Beschwerdeführer für die genannten Aktivitäten Hilfe benötigte, was durch diverse medizinische Berichte und Zeugenaussagen untermauert wurde. Insbesondere wurde festgestellt, dass A.__ Hilfe benötigte, um richtig und zeitgerecht gekleidet zu sein und seine Körperpflege durchzuführen.

  2. Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für eine mittlere Invalidenrente nicht erfüllt waren, jedoch die Anforderungen für eine leichte Invalidenrente. Daher wurde entschieden, die Entscheidung des kantonalen Gerichts abzuändern und A.__ eine leichte Invalidenrente ab dem 1. Mai 2021 zu gewähren.

Entscheidung: Das Bundesgericht entschied, dass der Antrag teilweise gutgeheißen wird, und dass A.__ ab dem 1. Mai 2021 Anspruch auf eine leichte Invalidenrente hat. Die Kosten des Verfahrens wurden zwischen den Parteien geteilt, und die Sache wurde zur Entscheidung über die Gebühren und Kosten des vorherigen Verfahrens an das kantonale Gericht zurückgewiesen.

Schlussfolgerung:

Das Bundesgericht stellte fest, dass A.__ zwar Anspruch auf eine hilfsbedürftige Invalidenrente hat, jedoch die ursprüngliche Einstufung als mittlere Invalidität nicht gerechtfertigt ist.