Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1228/2023 vom 22. Oktober 2024

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Zusammenfassung des Urteils 6B_1228/2023 des Bundesgerichts:

Sachverhalt: A.__ wurde vom Polizeigericht des Bezirks Ost-Vaud am 1. Mai 2023 wegen schwerer Verkehrsverstöße, versuchter Behinderung der Feststellung der Fahruntauglichkeit und Verletzung von Pflichten bei einem Unfall zu einer Haftstrafe von neun Monaten sowie einer Geldstrafe von 900 CHF verurteilt. Ihr wurde auch die Verfahrenskosten auferlegt.

A._ legte gegen dieses Urteil Berufung ein, die von der Strafappellationskammer des Kantons Waadt am 31. August 2023 abgewiesen wurde. Das Gericht stellte fest, dass A._ beim Fahren unter Alkoholeinfluss in einen Unfall verwickelt war und anschließend versuchte, sich der Polizeikontrolle zu entziehen.

Erwägungen des Bundesgerichts: A.__ wandte sich mit einem Rechtsmittel an das Bundesgericht und argumentierte, ihre Verurteilung wegen schwerer Verkehrsverstöße und die Ablehnung einer Expertise verletzten ihr Recht auf Beweisführung und die Unschuldsvermutung.

  1. Recht auf Beweisführung: Das Bundesgericht hielt fest, dass A.__ nicht nachweisen konnte, dass die Ablehnung ihrer Beweisanträge durch das kantonale Gericht willkürlich war. Das Gericht hatte festgestellt, dass der Gesamteindruck der Beweise ausreichte, um ihre Verantwortlichkeit ohne weitere Gutachten zu belegen.

  2. Unschuldsvermutung: A.__ argumentierte, dass ihre Schuld nicht ausreichend bewiesen sei. Das Gericht merkte an, dass der Unschuldsvermutung keine weitergehende Bedeutung als die Vermeidung von Willkür zukommt und sie keine hinreichenden Argumente vorgebracht habe, um die Entscheidung des kantonalen Gerichts zu widerlegen.

  3. Strafmaß: A._ kritisierte die verhängte Freiheitsstrafe, wobei das Gericht feststellte, dass ihre wiederholten Verstöße und die mangelnde Einsicht in ihr Fehlverhalten eine solche Strafe rechtfertigen. Es wurde betont, dass eine Geldstrafe bei A._ nicht wirksam gewesen sei, um zukünftige Delikte zu verhindern.

  4. Sursis: Das Gericht kam zu dem Schluss, dass A.__ für die Gewährung eines Sursis nicht in Frage kam, aufgrund ihrer bisherigen Delikte und des Fehlens jeglicher Einsicht.

Das Bundesgericht wies letztlich den Rekurs ab und auferlegte A.__ die Gerichtskosten in Höhe von 3.000 CHF.