Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_265/2024 vom 20. September 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 1C_265/2024 vom 20. September 2024

Sachverhalt: Der Kläger, A._, war seit dem 1. Oktober 1990 bei den Services Industriels de Genève (SIG) als Spezialist für Bau, Betrieb und Wartung angestellt. Es kam zu Konflikten zwischen ihm und seinem Vorgesetzten B._, die insbesondere das Arbeitspensum betrafen. Nach einem Streit und einer Krankheitsphase ab dem 9. März 2022 fanden Gespräche zur Konfliktlösung statt, jedoch blieb A._ unzufrieden und beschuldigte B._ des Mobbings.

Am 29. August 2023 eröffneten die SIG eine administrative Untersuchung, um zu klären, ob Mobbing oder Persönlichkeitsverletzungen vorgekommen waren. A._ wandte sich gegen diese Untersuchung und beantragte bei der internen Beschwerdekommission der SIG, die Entscheidung anzugreifen. Diese erklärte jedoch am 13. Oktober 2023, dass der Rekurs unzulässig sei, da die eröffnete Untersuchung eine Zwischenentscheidung darstelle. A._ legte daraufhin Beschwerde bei der Chambre administrative der Gerichtsjustice des Kantons Genf ein, die am 26.03.2024 seinen Rekurs abwies.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der eingelegten Beschwerden. Es stellte fest, dass die Entscheidung, die administrative Untersuchung zu eröffnen, rechtlich nicht nichtig war und somit die Beschwerde gegen die Entscheidung der Kommission mit der Begründung, dass keine unheilbare Schädigung vorliege, unzulässig sei.

Das Gericht behandelte auch die Vorwürfe des Klägers, dass die Faktenlage nicht korrekt erfasst worden sei, und wies diese zurecht als appellatorisch zurück. Insbesondere stellte es fest, dass A.__ kein Recht auf mündliche Anhörung im Rahmen dieser spezifischen prozessualen Situation hatte, da die Frage der Zulässigkeit des Rekurses klar durch die Akten und die Stellungnahmen der Parteien entschieden werden konnte.

Die Ausführungen und Entscheidungen der vorgesetzten Instanzen wurden als rechtmäßig, nicht willkürlich und im Einklang mit den verfassungsmäßigen Rechten des Klägers bewertet. Insbesondere wurde festgestellt, dass er im Umgang mit den konkreten Vorwürfen und der Untersuchung ausreichend Gehör fand, wenn auch die umfassende Begründung seiner Anträge und Vorwürfe ausblieb.

Urteil: Das Bundesgericht erklärte den subsidiären Verfassungsrekurs für unzulässig und wies den öffentlichen Rekurs als unbegründet zurück. Die Gerichtskosten wurden dem Kläger auferlegt. Es wurde keine Entschädigung für die Gegenseite zugesprochen.