Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_659/2023 vom 24. September 2024

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Das Bundesgericht hat am 24. September 2024 über die Beschwerde von A._ entschieden, der gegen seine Löschung im Anwaltsregister des Kantons Zürich vorgegangen ist. Zuvor war A._ in Österreich aufgrund mehrerer Straftaten, einschließlich Betrugs und Körperverletzung, verurteilt worden. Die Zürcher Aufsichtskommission eröffnete ein Disziplinarverfahren gegen ihn und beschloss, ihn aus dem Anwaltsregister zu löschen, was vom Verwaltungsgericht Zürich bestätigt wurde.

Das Bundesgericht stellte fest, dass die vorinstanzlichen Feststellungen nicht offensichtlich unrichtig waren und die Löschung aus dem Anwaltsregister wegen der Schwere der Straftaten gerechtfertigt sei. Es wies darauf hin, dass die Vertrauenswürdigkeit und die Eignung eines Anwalts durch solche Delikte untergraben werden können. Der Beschwerdeführer versuchte, mildernde Umstände, wie seine gesundheitlichen Probleme und private Lebensumstände, geltend zu machen, jedoch fand das Gericht, dass diese Aspekte in der aufsichtsrechtlichen Bewertung nicht relevant seien.

Die Vorinstanz hatte zu Recht die wiederholte Delinquenz als schwerwiegend erachtet und ließ den Bericht seiner Therapeutin sowie weitere persönliche Umstände in Bezug auf seine Lebenssituation unberücksichtigt. Schließlich entschied das Bundesgericht, dass die Löschung im Anwaltsregister rechtmäßig war und wies die Beschwerde ab; A.__ muss die Gerichtskosten tragen.