Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_658/2024 vom 24. Oktober 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_658/2024 vom 24. Oktober 2024

Sachverhalt: A._ (Mutter, US-amerikanische und Schweizer Staatsbürgerin) und B._ (Vater, US-Bürger) sind seit 2016 verheiratet und haben vier Kinder, C._, D._, E._ und F._. Die Kinder besitzen die doppelte Staatsbürgerschaft. Der Vater hat bis zu einem bestimmten Zeitpunkt das Sorgerecht praktisch ausgeübt. Nach einem Streit während eines Familienurlaubs in Italien entschied die Mutter, mit den Kindern in die Schweiz zu ziehen und beantragte das alleinige Sorgerecht. Der Vater, der in den USA lebt und die Kinder durch eine gerichtliche Entscheidung temporär wieder zurückerhalten hatte, forderte deren Rückführung in die USA gemäß der Haager Konvention über internationale Kindesentführungen.

Die zuständige kantonale Instanz entschied, dass die Rückführung der Kinder in die USA anzuordnen sei. Die Mutter legte beim Bundesgericht Beschwerde gegen diese Entscheidung ein und sah darin eine Verletzung ihrer Rechte.

Erwägungen: Das Bundesgericht beschäftigte sich mit den rechtlichen Grundlagen der Haager Konvention (HAK), die einen sofortigen Rückkehranspruch der Kinder vorsieht, wenn der Ablauf von weniger als einem Jahr seit der Entführung oder dem unerlaubten Verweilen im anderen Land noch nicht überschritten ist. Die Vorinstanz stellte fest, dass der Umzug der Kinder in die Schweiz unrechtmäßig war, da er ohne Zustimmung des Vaters stattfand und dieser nach wie vor das Recht hatte, über den Wohnort der Kinder zu entscheiden.

Die Mutter argumentierte, dass die Rückführung gefährlich für sie und die Kinder sei, konnte jedoch nicht ausreichend belegen, dass eine Rückkehr in die USA ein ernsthaftes psychisches oder physisches Risiko für die Kinder darstellen würde. Die Vorinstanz hatte festgestellt, dass der Vater fähig und bereit sei, sich um die Kinder zu kümmern und entsprechende Hilfe von der Familie und sozialen Diensten in Anspruch nehmen könne.

Im Rahmen der Vertragsauslegung wurde klargestellt, dass es nicht das Ziel dieser Maßnahmen ist, über die elterliche Sorge oder das Wohl der Kinder zu urteilen, sondern lediglich sicherzustellen, dass die Rückkehr der Kinder in den Zustand vor der Abduction ermöglicht wird.

Das Bundesgericht hielt die Einschätzung der Vorinstanz für korrekt und wies die Beschwerde der Mutter zurück, ordnete die Rückführung der Kinder bis zum 3. November 2024 an und gewährte beiden Elternteilen Prozesskostenhilfe.

Fazit: Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz zur Rückführung der Kinder in die USA und wies die Beschwerde der Mutter zurück.