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Im Urteilsfall 7B_74/2023, entschieden am 30. September 2024, stellte das Bundesgericht fest, dass die Eheleute A._ (Beschwerdeführer) das Recht zur Einreichung einer Strafanzeige gegen B._ (Beschwerdegegner) wegen Sachbeschädigung nicht hatten.
Sachverhalt: Der Fall betraf eine bauliche Umstrukturierung, bei der B._ ohne Zustimmung der Eheleute A._ Teile ihres Gebäudes abschnitt. Die Eheleute reichten daraufhin eine Strafanzeige ein und forderten einen Schadensersatz von 10'500 CHF. Zuvor hatte das Bezirksgericht die Klage abgewiesen und festgestellt, dass B.__ nicht gegen das Strafrecht verstoßen hatte. Das kantonale Gericht bestätigte diese Entscheidung in einem Berufungsurteil, das einen Teil der zivilrechtlichen Ansprüche zurückwies und die Eheleute auf den Zivilweg verwies.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Recht auf Klage: Das Gericht prüfte, ob die Eheleute A.__ als Geschädigte im Sinne des Strafrechts gelten können. Es kam zu dem Schluss, dass sie nicht als Inhaber eines geschützten Rechtsguts im Sinne des Art. 144 StGB anerkannt werden konnten, da die empiétantes Teile des Gebäudes (die sie als "saillies" bezeichneten) nicht rechtlich geschützt waren. Dementsprechend war das Einreichen einer Strafanzeige nicht zulässig.
Übertrag der Verantwortung: Das Gericht stellte fest, dass B.__ im Rahmen des Zugehörigkeitsprinzips (Accession) rechtmäßig handelte, da die Teile des A.-Gebäudes auf seinem Grundstück lagen. Da die Eheleute keine rechtlichen Ansprüche auf die empiétantes Teile hatten, konnten sie keine Klage erheben.
Zivilrechtliche Optionen: Das Gericht erklärte, die Beschwerdeführer sollten ihre Ansprüche zivilrechtlich verfolgen, was das Kantonsgericht ebenfalls so gesehen hatte und die abgekettenen Ansprüche als keine Grundlage für eine strafrechtliche Klage ansah.
Kostenverteilung: Die Kosten der Verfahren wurden den Eheleuten A.__ auferlegt, da sie in der strafrechtlichen Auseinandersetzung unterlegen waren.
Das Bundesgericht wies den Rekurs der Eheleute A.__ ab und bestätigte die niedrigere Instanz. Infolgedessen wurden die Eheleute zur Zahlung von Gerichtskosten verurteilt.