Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_251/2024 vom 18. September 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_251/2024 vom 18. September 2024:

Sachverhalt: A.A._, ein kosovarischer Staatsbürger, kam 1993 in die Schweiz und erhielt verschiedene Aufenthaltsbewilligungen, darunter eine Aufenthaltsbewilligung durch Heiratsmigration. Sein erster Ehepartner, F._, hatte Zweifel an der Echtheit ihrer Ehe geäußert, was zu weiteren Untersuchungen führte. A.A._ führte über Jahre hinweg eine parallele familiäre Beziehung mit D.A._ im Kosovo, mit der er zwei Kinder hatte. Trotz dieser Beziehung stellte der Recourant in seinen Anträgen an die Schweizer Behörden keine Informationen über seine Kinder und seine Lebenssituation im Kosovo bereit. 2022 wurde seine Aufenthaltsbewilligung rückwirkend widerrufen und der Rückkehr in den Kosovo angeordnet, was er anfocht.

Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte die Rechtmäßigkeit der Behördenentscheidung bezüglich des Widerrufs der Aufenthaltsbewilligung. Es stellte fest, dass der Widerruf auf der Grundlage falscher und unvollständiger Angaben des Recouranten erfolgte. Der Recourant argumentierte, dass die Entscheidung unrechtmäßig und unverhältnismäßig sei, da er über Jahre integriert gewesen sei. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass die Integration des Recouranten nicht die Täuschung über seinen Aufenthaltsstatus und die Existenz seiner Kinder entschuldige. Die falschen Angaben und die bewusste Verschleierung wichtiger Informationen rechtfertigten den Widerruf, insbesondere weil die Aufenthaltsbewilligung und die Erlaubnis zur Ansiedlung auf betrügerische Weise erlangt worden waren.

Das Gericht entschied, dass die Behörden die Verhältnismäßigkeit beachtet hätten und der Widerruf mit dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung der Einwanderungsregeln in Einklang stehe. Letztlich wurde der Antrag des Recouranten abgelehnt, und er musste die Gerichtskosten übernehmen.

Schlussfolgerung: Der Rekurs des Recouranten wurde abgewiesen, und die Entscheidung der zuständigen Behörden, seine Aufenthaltsbewilligung zu widerrufen und ihn zur Rückkehr in den Kosovo anzuordnen, wurde als rechtmäßig erachtet.