Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_644/2024 vom 14. Oktober 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 7B_644/2024 vom 14. Oktober 2024:

Sachverhalt: A._, der mehrfach wegen Gewalt- und Drogenvergehen verurteilt wurde, beantragte die vorzeitige Entlassung auf Bewährung, nachdem er bereits zwei Drittel seiner Strafe abgesessen hatte. Die Justizbehörde des Kantons Waadt (JAP) hatte ihm am 18. März 2024 die bedingte Entlassung gewährt, unter der Auflage, sich einer Sucht- und Therapiebetreuung zu unterziehen. Diese Entscheidung wurde jedoch am 1. Mai 2024 vom Kantonsgericht aufgehoben, das die Entlassung mit der Begründung verweigerte, dass das Risiko einer Rückfälligkeit, insbesondere aufgrund seiner Vorgeschichte und seines Verhaltens, als sehr hoch eingeschätzt wurde. A._ wanderte wieder in Haft.

Erwägungen: Der Fall beleuchtet die Schwierigkeiten, die mit der Beurteilung von Rückfallrisiken und der Gewährung von Bewährungsstrafen verbunden sind.

  1. Vorstrafen und Verhaltensmuster: Das irritierende Muster von A.__’s Verhalten, welches sich in zahlreichen Sanktionen während der Haft und seiner aktiven Rückfälligkeit nach vorangegangenen Straferlasses zeigte, wurde eingehend geprüft. Trotz seines Bedauerns und seiner eingeleiteten Therapieanstrengungen wurde festgestellt, dass er regelmäßig gegen Auflagen verstieß und ein hohes Potenzial für gewalttätige Rückfälle aufwies.

  2. Rechtsgrundlagen: Gemäß Artikel 86 des Strafgesetzbuchs könnte eine bedingte Entlassung beantragt werden, wenn der Gefangene zwei Drittel seiner Strafe verbüßt hat und keine Straftaten zu befürchten sind. Die Prüfung des Gerichts ergab jedoch, dass A.__s Vergangenheit und sein Verhalten einen negativen Einfluss auf die Risikoeinschätzung hatten.

  3. Entscheidung des Bundesgerichts: Das Bundesgericht wies den Rekurs von A.__ zurück. Es entschied, dass die obergerichtlichen Erwägungen zur Ablehnung einer bedingten Entlassung gerechtfertigt waren und dass A.__s Anträge und seine Argumentation nicht ausreichend waren, um eine positive Prognose bezüglich seiner Rückfallgefahr zu rechtfertigen.

  4. Kosten: Das Gericht auferlegte die Gerichtskosten von 1'200 CHF A.__, wies aber darauf hin, dass dies seiner finanziellen Situation Rechnung tragen solle.

Insgesamt legt das Urteil dar, dass die Sicherheit der Öffentlichkeit und die Berücksichtigung ernster Rückfallgefahren in der Beurteilung von Strafaussetzungen vorrangig sind.