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D._, geboren am 18. August 2020, ist der Sohn von A._ und F._, deren Beziehung vor seiner Geburt endete. F._ lebte nach der Trennung mit ihrer Familie, während A._ in einem anderen Kanton blieb. Im Jahr 2020 wurde ein Kurator für den Jungen bestellt, um die elterlichen Rechte zu regeln. F._ erhielt die Hauptsorge und A.__ ein Besuchsrecht, das sich im Laufe der Zeit erweiterte.
Im Jahr 2023 erkrankte F._ schwer und beantragte, dass D._ vor ihrem Tod bei ihrer Familie bleiben solle. Nach ihrem Tod am 6. Januar 2024 wurde D._ vorübergehend zu seinem Vater A._ gebracht, der nicht ausdrückliche Zustimmung zu den Kontakten mit der Familie mütterlicherseits gab.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (APEA) entschied am 16. Januar 2024, das alleinige Sorgerecht dem Vater zu übertragen und vorläufige Besuchsrechte für die mütterliche Familie einzurichten. Die Familie mütterlicherseits legte gegen diese Entscheidung Berufung ein.
Erwägungen des Bundesgerichts:Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der APEA, die das Besuchsrecht für die mütterliche Familie auf einen erweiterten Zeitraum von zwei Wochenenden pro Monat und drei Wochen in den Schulferien festlegte. Das Gericht argumentierte, dass das Interesse des Kindes es erforderlich machte, den Kontakt zur mütterlichen Familie aufrechtzuerhalten, um Stabilität und emotionale Sicherheit nach dem Verlust der Mutter zu gewährleisten.
Das Bundesgericht stellte fest: 1. Recht auf persönliche Beziehungen: Das Gericht erkannte an, dass das Recht auf persönliche Beziehungen für D.__ auch unter Berücksichtigung der familiären Beziehungen grundlegend war, da das Kind eine enge Bindung zur mütterlichen Familie hatte.
Konflikt zwischen den Eltern: Obgleich es Konflikte zwischen dem Vater und der mütterlichen Familie gab, hielt das Gericht den Kontakt für notwendig, um eine plötzliche Trennung zu vermeiden, die das emotionale Wohl des Kindes gefährden könnte.
Curatel*e: Das Bundesgericht stimmte auch der Bestellung einer Bildungs- und Aufsichtscuratel für D.__ zu, um den Umgang und die Bedürfnisse des Kindes zu überwachen und zu unterstützen.
Das Bundesgericht wies den Rekurs von A._ zurück, da sowohl die Begründungen als auch die Maßnahmen der APEA und deren Entscheidungen im Einklang mit dem Kindeswohl standen. Es entschied, dass die Gestaltung der Besuchsrechte sowohl die Sicherheit als auch die emotionale Stabilität des Kindes förderte. A._ erhielt zudem Rechtsschutz, und die Gerichtskosten wurden vorübergehend von der Gerichts kasse getragen.
Das Urteil demonstriert die Wichtigkeit des Kindeswohls in gerichtlichen Entscheidungen über das Sorgerecht und die Beziehungen zu Dritten, insbesondere in sensiblen familiären Konstellationen.