Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_827/2023 vom 8. Oktober 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_827/2023 vom 8. Oktober 2024:

Sachverhalt: A._ (Beschwerdeführer, geboren 1977) und B._ (Beschwerdegegnerin, geboren 1979) sind seit 2012 verheiratet und haben vier Kinder (C. __, D. _, E.  und F. ). Seit dem 1. Oktober 2019 leben sie getrennt und haben am 9. April 2020 ein gemeinsames Scheidungsbegehren eingereicht. Im Scheidungsverfahren konnten sie sich nicht über die Nebenfolgen einigen, weswegen das Kreisgericht die Betreuungsanteile der Kinder vorsorglich regelte und A._____ zu Kindes- und Ehegattenunterhalt verurteilte.

B._ focht die Regelungen bezüglich Obhut und Unterhalt beim Kantonsgericht St. Gallen an. Dieses hob den vorangegangenen Entscheid auf und verpflichtete A._ zu höheren Unterhaltszahlungen für die Kinder und die Ehefrau. A.__ legte am 30. Oktober 2023 Beschwerde beim Bundesgericht ein, um die Entscheidungen des Kantonsgerichts zu revidieren.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Die Beschwerde zielt darauf ab, die Festsetzungen der Unterhaltsbeiträge beim Kantonsgericht als willkürlich und nicht rechtens zu erachten. 2. Das Bundesgericht prüft nur Rügen zur Verletzung verfassungsmäßiger Rechte und geht nicht auf unzureichend begründete Vorwürfe ein. 3. Das Gericht stellt fest, dass der Beschwerdeführer keine präzisen Anhaltspunkte anführt, die die vorinstanzlichen Feststellungen (z.B. zur Höhe seines Einkommens und den Unterhaltsbeträgen) als offensichtlich falsch erscheinen lassen. 4. Die geltend gemachten Feiertagsregelungen und dazu erhobenen Einwände wurden nicht als rechtswidrig erachtet. Das Kantonsgericht war im Rahmen seiner Ermessensausübung berechtigt, die Kindergeld- und Ehegattenunterhalt festzulegen und konnte den Umständen Rechnung tragen. 5. Insgesamt wurde die Beschwerde des A.__ abgewiesen, da keine Willkürlichkeit nachgewiesen wurde und die Anforderungen an die Begründung von Rügen nicht erfüllt wurden.

Entscheid: Die Beschwerde wird abgewiesen. A.__ muss die Gerichtskosten tragen und die Beschwerdegegnerin entschädigen.

Schlussfolgerung: Das Bundesgericht stellte fest, dass die vorinstanzlichen Entscheidungen hinsichtlich der Unterhaltsleistungen für Kinder und Ehegatten sowohl rechtlich als auch faktisch tragfähig sind, und wies die Beschwerde als unbegründet zurück.