Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_103/2024 vom 26. September 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_103/2024 vom 26. September 2024

Sachverhalt: A._, geb. 1929, hat vier Kinder und leidet an gesundheitlichen Problemen, die ihre Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen. Ihre Tochter D._ beantragte beim Erwachsenen- und Kinderschutzgericht des Kantons Genf die Feststellung ihrer Unfähigkeit zur Einsichtnahme und die Einrichtung einer Kuratelle. D._ argumentierte, dass A._ am 2. November 2022 einen unzulässigen Auftrag unterzeichnete, weswegen dieser für nichtig erklärt werden sollte. Das Gericht stellte fest, dass A._ nicht in der Lage sei, ihre Angelegenheiten zu regeln, und ordnete eine Kuratelle an. A._ legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, die teilweise vom Gericht der Genfer Justizkammer bestätigt, aber auch geändert wurde.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht behandelte A._s Beschwerden über die Entscheidung zur Kuratelle und die Beurteilung ihrer Entscheidungsfähigkeit. Es stellte fest, dass die Beurteilung der Beweise und die Anwendung des Rechts durch die Vorinstanz in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen erfolgten. Die Vorinstanz hatte die Unterstützung und den Input von Fachärzten berücksichtigt und stellte fest, dass A._ aufgrund von kognitiven Beeinträchtigungen und dem Fortschreiten ihres gesundheitlichen Zustands nicht in der Lage war, ihre Finanzen selbstständig zu verwalten.

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Frage der Entscheidungsfähigkeit nicht allein für die Anordnung einer Kuratelle entscheidend war; wesentlich war, ob A.__ Hilfe benötigte, um ihre Interessen zu schützen, was hier bejaht wurde. Die Vorinstanz hatte zudem angemessen die bestehenden Spannungen innerhalb der Familie und die teilweise Unterstützung durch die Kinder in Betracht gezogen, die nicht ausreichten.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Kuratelle zur Sicherstellung des Wohls von A._ erforderlich und angemessen war und dass der Grundsatz der Subsidiarität gewahrt geblieben sei. Dementsprechend wurde das Gesuch von A._ abgelehnt, und die Kosten wurden ihr auferlegt.

Schlussfolgerung: Das Bundesgericht wies den Rekurs von A.__ zurück und bestätigte die Anordnung einer Kuratelle, um ihre Interessen zu schützen, unter Berücksichtigung ihrer gesundheitlichen und familiären Situation.