Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_275/2024 vom 24. September 2024

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Zusammenfassung des Urteils 5A_275/2024 des Bundesgerichts Sachverhalt:

A._ und B._ sind die Eltern von C.__, geboren im September 2020. Die Behörde für Kinderschutz und Erwachsenenhilfe in Biel/Bienne (APEA) entschied im Oktober 2022, das Sorgerecht vorübergehend dem Vater zu übertragen, während der Mutter ein Besuchsrecht zugesprochen wurde, das anfangs überwacht und später unter bestimmten Bedingungen unüberwacht ausgeübt werden sollte.

Im Juni 2023 legt die APEA Regelungen für das Besuchsrecht der Mutter fest, das kontrovers diskutiert wurde und in einer Berufung des Vaters endete. Der Vater stellte fest, dass die Mutter oft nicht zu den vereinbarten Besuchsterminen erschien und behauptete, dass ihre psychische Gesundheit und Suchtprobleme das Wohl des Kindes gefährden könnten.

Im Dezember 2023 bestätigte die Kuratorin, dass die Besuche zwar häufig stattfanden, die Mutter jedoch an psychischen Problemen litt, die ihre Fähigkeit zur Pflege ihrer Tochter beeinträchtigen könnten. Dies führte dazu, dass die Beziehung zwischen Mutter und Tochter, obwohl gelegentlich positiv, nicht stabil war.

Erwägungen des Bundesgerichts:
  1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Der Recourant (Vater) hatte fristgerecht und in der richtigen Form Einspruch erhoben. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Entscheidung der Vorinstanz über das Besuchsrecht als endgültig und nicht finanzieller Natur betrachtet wurde.

  2. Erforderliche Beweise: Die Vorinstanz berücksichtigte, dass die medizinischen Atteste der Mutter, die ihre Abwesenheit bei den Besuchen rechtfertigen sollten, nicht im Detail geprüft werden mussten, da ausreichend andere Beweismittel vorhanden waren.

  3. Wohl des Kindes: Die bisherigen Besuche wurden als weitgehend positiv bewertet, auch wenn häufige Absagen seitens der Mutter stattfanden. Das Bundesgericht warnte jedoch vor den Gefahren, die von der psychischen Instabilität der Mutter ausgehen könnten, und entschied, dass die Vorinstanz nicht in unangemessener Weise die Besuchsregelungen verschärft hatte.

  4. Allmähliche Erweiterung des Besuchsrechts: Die Entscheidung sah vor, das Besuchsrecht der Mutter schrittweise zu erweitern, beginnend mit überwachten Besuchen und schliesslich unüberwachten Besuchen, sofern die Anzeichen der Kuratorin darauf hinweisen, dass dies sicher ist.

Ergebnis:

Das Bundesgericht wies den Einspruch des Vaters zurück und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz über die Besuchsrechte, die die wohlwollende Sicherheit des Kindes im Auge behielt. Die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen wurden präzisiert, und die Kosten der Verfahren wurden dem Vater auferlegt. Der Mutter wurde zudem Rechtshilfe gewährt, um die Unterstützung durch einen Anwalt zu sichern.

Zusammenfassend stellt das Urteil die Balance zwischen den Rechten der Eltern und dem Wohl des Kindes in den Vordergrund, wobei eine schrittweise Anpassung der Besuchsregelungen in Erwägung gezogen wurde.