Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Sachverhalt zusammengefasst:
A.__ ist seit dem 12. Oktober 2016 als Taxifahrer tätig und erhielt am 25. August 2017 eine neue Erlaubnis zur Nutzung des öffentlichen Raums (genehmigte Nutzung) gemäß dem neuen Gesetz über Taxis und Chauffeurdienstleistungen im Kanton Genf. Seine Genehmigung war bis zum 30. Juni 2023 gültig. Am 5. Januar 2023 wurde er per Einschreiben darüber informiert, dass er seine Erlaubnis bis zum 31. März 2023 erneuern muss. Trotz der Zahlung einer Gebühr von 700 CHF im März 2023 erhielt er den erforderlichen Antragsformular nicht. Er beantragte die Erneuerung seiner Genehmigung am 25. Juli 2023, wurde jedoch am gleichen Tag abgelehnt, da der Antrag verspätet eingereicht wurde.
Erwägungen des Bundesgerichts:
Das Bundesgericht befasste sich zunächst mit der Zulässigkeit des von A._ eingelegten Rekurses gegen die Entscheidung des Genfer Verwaltungsgerichts. Der Rekurs war zulässig, da er alle formalen Anforderungen erfüllte. A._ argumentierte, dass die genannte Entscheidung des kantonalen Dienstes formellen Überregulierung und disproportionales Handeln darstelle, da er nie das Schriftstück erhalten habe, das ihn über die Fristen informierte.
Das Gericht stellte fest, dass A._ nachweislich die Gebühr für die Genehmigung gezahlt hatte und im Laufe des Jahres 2023 Kontakt mit den Behörden aufnahm, um Informationen über die laufenden Anträge zu erhalten. Das Bundesgericht wies darauf hin, dass die Bestätigung des Erhalts des Schreibens durch die Post nicht zwangsläufig bedeutet, dass A._ über den Inhalt informiert war, insbesondere wenn zahlreiche andere Taxifahrer in ähnlicher Weise gefordert hatten, eine verspätete Einreichung zu überprüfen.
Das Tribunal entschied, dass der kantonale Dienst verpflichtet gewesen wäre, A.__ in seiner Situation zu unterstützen, auch wenn der Antrag verspätet war. Daher wurde der Rekurs anerkannt und die Entscheidung des Genfer Verwaltungsgerichts aufgehoben, um den Fall zur erneuten Prüfung an die kantonalen Behörden zurückzuverweisen.
Ergebnis: - Der Rekurs wird gutgeheißen. - Die Entscheidung des Genfer Verwaltungsgerichts wird aufgehoben. - Die Angelegenheit wird zur erneuten Entscheidung an die zuständige kantonale Behörde zurückverwiesen. - A.__ hat Anspruch auf eine Kostenentschädigung.