Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_639/2023 vom 25. September 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 8C_639/2023:

Sachverhalt: A._, eine 1970 geborene Angestellte, erlitt am 22. Januar 2018 bei einem Verkehrsunfall, in den sie mit ihrem Roller verwickelt war, eine schwere Verletzung (Fraktur des linken Schambeins), die zwei Operationen und eine anschließende Rehabilitation erforderte. Trotz einer schrittweisen Rückkehr zur Arbeit im August 2019 wurde sie ab dem 19. Juni 2020 mit einer psychischen Beeinträchtigung von 50 % als arbeitsunfähig angesehen. Die Nationale Unfallversicherung (CNA) stellte fest, dass ihre somatische Fähigkeiten bei 100 % lagen, es aber einen Zusammenhang zwischen den psychischen Beschwerden und dem Unfall nicht anerkannten. A._ appellierte gegen die Entscheidung der CNA, die Rente und Invaliditätsentschädigung ablehnte, was zu einem Verfahren vor der kantonalen Gerichtsbarkeit führte.

Entscheidung der kantonalen Instanz: Am 4. September 2023 entschied das Gericht, dass A.__ Anspruch auf eine Rente von 50 % ab dem 1. September 2021 und eine Invaliditätsentschädigung von 40 % habe, und wies die CNA an, auch die medizinischen Kosten für die weitere Behandlung zu übernehmen.

Berufung der CNA: Die CNA legte beim Bundesgericht Beschwerde ein, um die Entscheidungen des kantonalen Gerichts zu annullieren. Sie argumentierte insbesondere, dass die psychischen Probleme nicht im Zusammenhang mit dem Unfall stünden und die Ursächlichkeit nicht gegeben sei.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht bestätigte die Zulässigkeit der Beschwerde. Es stimmte der Auffassung der kantonalen Instanz zu, dass die Klassifizierung des Unfalls als mittelgroß und der daraus resultierende Anspruch auf Leistungen gerechtfertigt waren. Insbesondere wurde entschieden, dass der Zusammenhang zwischen den psychischen Problemen der Klägerin und dem Unfall festgestellt werden konnte, da mehrere Kriterien (z. B. langanhaltende Schmerzen und Schwierigkeiten während der Heilung) erfüllt waren.

Die Expertise des behandelnden Arztes wurde als evidenzbasiert und aussagekräftig angesehen. Es wurde festgestellt, dass sowohl die dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung als auch das Ausmaß des schmerzbedingten Leidens bewiesen seien.

Schlussfolgerung: Das Bundesgericht wies die Beschwerde der CNA zurück, bestätigte die Entscheidung der kantonalen Instanz und machte die Krankenkasse zur Zahlung von Gerichtskosten und Entschädigungen an die klagende Partei verantwortlich.