Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_8/2024 vom 24. September 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Sachverhalt:

A._ (geb. 1968) und B._ (geb. 1978) heirateten 2017 und haben eine Tochter, C.__ (geb. 2019). Seit dem 16. Juli 2020 leben sie getrennt, und die Tochter lebt bei der Mutter. Ausgangspunkt des Verfahrens sind die finanziellen Verpflichtungen des Vaters gegenüber der Tochter und der Mutter.

Am 3. September 2021 wurden durch eine gerichtliche Verfügung die monatlichen Unterhaltsbeiträge für C._ und B._ festgelegt. Diese Zahlungen wurden im Laufe der Zeit durch eine Einigung der Parteien teilweise verändert und niedrigere Beträge vereinbart.

Am 3. Oktober 2022 stellte A.__ einen Antrag auf Modifizierung dieser Unterhaltszahlungen, woraufhin eine vorläufige Entscheidung im April 2023 getroffen wurde, die die Zahlungen an die Mutter und die Tochter regelt.

Am 28. November 2023 entschied das Obergericht des Kantons Waadt, die Zahlungen an die Tochter auf 5'480 CHF pro Monat zu erhöhen, was A.__ nicht akzeptierte. Er reichte beim Bundesgericht ein Rechtsmittel ein, mit dem er eine Reduzierung der Zahlungen und Unterstützung bei den Verfahrenskosten beantragte.

Rechtliche Erwägungen:

  1. Das Gehör des Beschwerdeführers wurde untersucht, insbesondere in Bezug auf die Frage, ob seine Ex-Frau und Tochter Anspruch auf Subventionen hatten, die sich auf die finanziellen Verpflichtungen auswirken könnten.

  2. Die Entscheidung der Vorinstanz, die finanziellen Mittel des Vaters zu prüfen, wurde als nicht willkürlich bewertet, auch wenn die Berechnung seines Einkommens aus seiner Tätigkeit als Pilot umstritten war.

  3. Der Beschwerdeführer ging zudem davon aus, dass die festgelegten Beiträge ihn mehr belasteten als die ursprünglichen Zahlungen und vorbrachte, dass seine Ex-Frau nicht ausreichend motiviert sei, erwerbstätig zu werden.

  4. Der Bundesgerichtshof befand, dass die Argumentation des Beschwerdeführers nicht ausreichte, um die Höhe der festgelegten Zahlungen zu reduzieren, insbesondere da er keine ausreichenden Beweise für eine Unregelmäßigkeit der zusätzlichen Einkünfte der Vorjahre vorgelegt hatte.

  5. Schließlich wurde das Gesuch des Beschwerdeführers um rechtliche Unterstützung abgelehnt, während das Gesuch der Beklagten dahingehend angenommen wurde, dass die gesetzten finanziellen Beiträge nicht ausreichten, um ihren Lebensunterhalt zu decken.

Urteil:

Der Bundesgerichtshof gab dem Rechtsmittel teilweise statt, hob die vorherige Entscheidung in Bezug auf den Unterhaltsbeitrag für die Tochter auf und wies die Sache zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz zurück. Das Gesuch um rechtliche Unterstützung des Beschwerdeführers wurde abgelehnt, während das der Beklagten angenommen wurde. Die Gerichtskosten wurden entsprechend aufgeteilt.