Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_156/2024 vom 23. September 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_156/2024 vom 23. September 2024:

Sachverhalt: A._, die Klägerin, war Opfer von sexuellen Übergriffen durch C._, einem selbsternannten Heilpraktiker. Sie war psychisch instabil und suchte Hilfe bei ihm, wobei C.__ ihre Verletzlichkeit ausnutzte. Er hatte sie unter dem Vorwand erreicht, sie von einem vermeintlichen Übel zu befreien, und sie schließlich zu mehreren sexuellen Handlungen überredet, wobei er seine Position ausnutzte und drohte.

Der erstinstanzliche Gerichtsentscheid sprach C._ und B._ (ein ehemaliger Partner von A._, der ebenfalls der sexuellen Nötigung beschuldigt wurde) frei von den Vorwürfen. A._ legte gegen dieses Urteil Berufung ein, die von der kantonalen Appellationsgericht abgewiesen wurde.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Bundesgericht erkannte, dass A.__ als Geschädigte berechtigt war, Rechtsmittel einzulegen.

  1. Anfechtung der Beweiswürdigung: Ein erster Hauptpunkt der Beschwerde war die Behauptung, das Gericht habe Beweise fehlerhaft gewürdigt. Das Bundesgericht stellte klar, dass es nicht in der Lage sei, die Beweiswürdigung der Vorinstanz einfach zu überprüfen, es sei denn, die Tatsachen wurden offenbar willkürlich festgestellt. Das Bundesgericht fand, dass die Vorinstanz an die eingereichten Beweise gebunden war und keine Willkür belegt war.

  2. Qualifizierung der Taten: A._ argumentierte, dass C._ wegen sexueller Nötigung (Art. 189 StGB) und Vergewaltigung (Art. 190 StGB) verurteilt werden müsse, und nicht nur wegen des Missbrauchs der Notlage (Art. 193 StGB), der verjährt gewesen sei. Das Bundesgericht stellte fest, dass C._ nicht nur von der vorbestehenden Notlage profitiert hatte, sondern diese aktiv verschärft habe, indem er A._ psychische Druckmittel anwendete. Dies rechtfertige eine erneute Betrachtung der Vorwürfe bezüglich Vergewaltigung.

  3. Entscheidung: Das Bundesgericht hob das Urteil der Vorinstanz bezüglich C.__ auf und wies den Fall zur erneuten Prüfung zurück. Im Übrigen wurde die Beschwerde abgewiesen.

Des Weiteren entschied das Bundesgericht über die Kosten des Verfahrens und bestimmte, dass A._ einen Teil der Gerichtsgebühren zu tragen hat, während C._ ebenfalls zur Zahlung eines Teils verurteilt wurde.

Konsequenz: Die Vorinstanz wurde dazu angehalten, die Vorwürfe gegen C.__ hinsichtlich Vergewaltigung erneut zu prüfen, während die anderen Beschwerdepunkte zurückgewiesen wurden.