Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1385/2023 vom 19. September 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_1385/2023 vom 19. September 2024:

Sachverhalt: Der Beschwerdeführer A._ inserierte zwischen dem 18. Dezember 2020 und dem 19. Mai 2021 auf der Plattform "B._" unter dem Vorwand, iPhones zu verkaufen. Tatsächlich beabsichtigte er jedoch, lediglich Ersatzteile wie Bildschirme oder Speicherchips zu liefern. Viele Käufer überwiesen ihm im Voraus Geld für das vermeintliche iPhone, was zu mehreren Betrugsfällen führte.

Das Bezirksgericht Aarau verurteilte ihn am 8. September 2022 wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu 15 Monaten Freiheitsstrafe und einer fünfjährigen Landesverweisung. A.__ legte Berufung ein, die vom Obergericht des Kantons Aargau am 24. November 2023 bestätigt wurde.

Erwägungen: 1. Verletzung des Anklageprinzips: A.__ rügte, dass die Anklage unzureichend war und ihm nicht klar war, was ihm genau vorgeworfen wurde. Das Bundesgericht stellte fest, dass er aus der Anklageschrift entnehmen konnte, welche konkreten Tatsachen ihm zur Last gelegt wurden. Daher wurde die Rüge zurückgewiesen.

  1. Arglistige Täuschung: Er argumentierte, dass die Inserate keine arglistige Täuschung darstellten. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Inserate den Eindruck erweckten, es handle sich um den Verkauf eines echten iPhones, was durch die Art der Formulierung und die Begleitbilder zusätzlich verstärkt wurde.

  2. Gewerbsmäßigkeit: Der Beschwerdeführer behauptete, es liege keine Gewerbsmäßigkeit vor. Das Gericht hob hervor, dass er über einen Zeitraum von fünf Monaten zahlreiche Inserate schaltete und damit eine regelmäßige betrügerische Aktivität betrieb, was eine Gewerbsmäßigkeit begründet.

  3. Landesverweisung: A.__ wandte sich gegen die angeordnete Landesverweisung. Das Gericht erläuterte, dass gemäß Art. 66a StGB eine obligatorische Landesverweisung bei gewerbsmäßigem Betrug erfolgt. Es wurden die persönlichen Umstände des Beschwerdeführers sowie die öffentlichen Interessen an der Sicherheit und Ordnung in der Schweiz abgewogen. Dabei überwogen die öffentlichen Interessen aufgrund seiner Vielzahl an Vorstrafen und der hohen Rückfallgefahr.

Urteil: Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Entscheidungen der unteren Instanzen. Die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.