Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_535/2024 vom 8. Oktober 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_535/2024 und 5A_543/2024 vom 8. Oktober 2024

Sachverhalt:

  • C._ wurde 2014 als Kind von A._ (rumänische Staatsbürgerin) und B.__ (rumänisch-deutscher Staatsbürger) geboren. Das Gericht in Bukarest entschied 2022 über das gemeinschaftliche Sorgerecht, mit Wohnsitz des Kindes bei der Mutter und Besuchsregeln für den Vater.
  • A._ reiste im Juli 2023 mit ihrem Sohn nach Italien und informierte den Vater im September 2023 über ihren Umzug mit dem Kind in die Schweiz. B._ beantragte am 19. Februar 2024 die Rückführung des Kindes nach Rumänien gemäß der Haager Konvention über den internationalen Kindesentzug.
  • Das kantonale Gericht erließ am 23. Februar 2024 Maßnahmen, um einen unrechtmäßigen Aufenthalt des Kindes in der Schweiz zu verhindern. Am 6. August 2024 entschied das Gericht, dass das Kind zurück nach Rumänien gebracht werden muss.

Verfahren: - A._ und C._ (beide mit separaten Rechtsmitteln) erhoben am 19. August 2024 und 26. August 2024 Beschwerde beim Bundesgericht gegen diese Entscheidung, beide forderten die Ablehnung des Rückführungsantrags. - Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerden zulässig sind, da sie sich gegen die gleiche Entscheidung richten und dass beide Antragsteller ein schützenswertes Interesse haben.

Rechtliche Erwägungen: 1. Recht auf Anhörung: Beide Beschwerdeführer rügten eine Verletzung des Rechts auf Anhörung, da der minderjährige C.__ nicht ausreichend gehört wurde. Das Gericht stellte fest, dass im Rahmen des Verfahrens der Verfahrensbeteiligte im besten Interesse des Kindes hätte angehört werden müssen. 2. Entscheidungsgrundlagen: Das Gericht stellte fest, dass die Entscheidung des kantonalen Gerichts auch neue Elemente enthalten hatte, die nicht zuvor berücksichtigt worden waren. Hierunter fiel insbesondere die Entscheidung des rumänischen Berufungsgerichts, die erst nach der mündlichen Anhörung vorgelegt wurde. 3. Folgen des Verfahrens: Aufgrund der festgestellten Verletzung des Rechts auf Anhörung hat das Bundesgericht die Entscheidung des kantonalen Gerichts aufgehoben und die Angelegenheit zur neuen Entscheidung zurückverwiesen.

Urteil: - Der Beschluss des kantonalen Gerichts wurde aufgehoben, was den Kindesrückführungsantrag betrifft, und die Sache wurde zur weiteren Prüfung an die erste Instanz zurückverwiesen. - Es wurden keine Gerichtskosten erhoben, und jedem der Rechtsvertreter sowie der Kuratorin des Kindes wurde eine Entschädigung gewährt.

Diese Entscheidung hebt die Wichtigkeit des Rechts auf gehörige Anhörung in Verfahren des internationalen Kindesentzugs hervor und stellt sicher, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt aller gerichtlichen Entscheidungen steht.