Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_808/2023 vom 4. Oktober 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 8C_808/2023

Sachverhalt: A._, geboren 1964, meldete sich im Dezember 2017 wegen gesundheitlicher Beschwerden (Knie- und Rückenprobleme) bei der Invalidenversicherung an. Nach medizinischen Abklärungen erstattete die IV-Stelle des Kantons Graubünden mehrere Leistungen, darunter Kosten für Frühinterventionsmassnahmen und Unterstützung bei der Stellensuche. Im Dezember 2018 wurden die beruflichen Maßnahmen aufgrund seines Gesundheitszustands eingestellt. Nach operativen Eingriffen am Knie erhielt A._ eine Invalidenrente ab Juli 2018, die später vom Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden auch über den November 2020 hinaus anerkannt wurde.

Im Oktober 2022 wurde A._ zur aktiven Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen aufgefordert, was er jedoch nicht tat, worauf die IV-Stelle seine Invalidenrente per September 2023 aufhob. Dies wurde vom Verwaltungsgericht am 28. November 2023 bestätigt, wogegen A._ beim Bundesgericht Beschwerde einlegte.

Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte die von A.__ vorgebrachten Argumente, insbesondere in Bezug auf die Aufhebung der Rente nach Durchführung eines Mahn- und Bedenkzeitverfahrens. Es stellte fest, dass die bisherigen Argumente A.__s, insbesondere über fehlende Eingliederungswillen und gesundheitliche Fähigkeit zur Arbeit, nicht substantiell waren. Das Bundesgericht betonte, dass, da die IV-Stelle und das Verwaltungsgericht korrekt die Eingliederungsmaßnahmen und das Verfahren durchgeführt hatten, die Aufhebung der Rente rechtens war.

Das Gericht erkannte auch, dass die vorinstanzliche Beurteilung (einschließlich der Beweise zur Arbeitsfähigkeit und der Durchführung der Obhutspflicht) rechtlich einwandfrei war. Der Behauptung A.__s über eine mögliche falsche Beurteilung durch die PMEDA wurde nicht stattgegeben, da die Aufhebung nicht auf diesen Aspekten beruhte.

Anschließend stellte das Bundesgericht fest, dass die Rücknahme der Rente gerechtfertigt war, da A.__ sich aktiv einer Eingliederung widersetzte.

Urteil: Die Beschwerde von A.__ wurde abgewiesen. Ihm wurde die unentgeltliche Rechtspflege gewährt, und es wurde ein Anwalt bestellt. Die Gerichtskosten wurden ihm auferlegt, vorläufig jedoch von der Gerichtskasse getragen.