Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_811/2023 vom 25. September 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_811/2023 vom 25. September 2024:

Sachverhalt:

Das Urteil betrifft einen Rechtsstreit über Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (Alimente). Die Parteien, A._ und B._, verheiratet seit 2014 und Eltern zweier Kinder, trennten sich im Jahr 2019. A.__ beantragte am 11. Oktober 2019 beim zuständigen Gericht Maßnahmen betreffend Unterhaltszahlungen.

Ein erstes Urteil vom 27. April 2021 verpflichtete B._ zur Zahlung von Unterhaltsbeträgen. Dagegen erhob A._ Berufung, die schließlich in einem neuen Urteil am 12. Oktober 2021 von der zuständigen Gerichtsbarkeit aufgehoben wurde, wobei die Zahlungspflichten von B._ stark erhöht wurden. B._ legte daraufhin gegen dieses Urteil Beschwerde beim Bundesgericht ein, die teilweise stattgegeben wurde. Der Fall wurde zur erneuten Behandlung an die kantonale Instanz zurückverwiesen.

In der Folge entschied die kantonale Gerichtsbarkeit am 18. September 2023 nochmals über die Unterhaltszahlungen, wobei die Beträge teils unter denen lagen, die B._ zuvor angeboten hatte. A._ erhob gegen dieses Urteil am 26. Oktober 2023 weitere Beschwerde beim Bundesgericht.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Zulässigkeit des Recours: Das Bundesgericht erkannte die Zulässigkeit des Recours an, da dieser fristgerecht und formgerecht eingereicht wurde und ein schützenswertes Interesse der Beschwerdeführerin vorliegt.

  2. Beurteilung der Unterhaltsbeiträge: Das Gericht stellte fest, dass die kantonalen Behörden Verpflichtungen hinsichtlich der Unterhaltszahlungen nicht in einem rechtlich verbindlichen Rahmen eingehalten haben. Es wurde gewürdigt, dass einige Beträge, die vom kantonalen Gericht zu Lasten von B.__ festgesetzt wurden, niedriger waren als seine vorherigen Angebote, was dem Prinzip der Verbindlichkeit des ursprünglichen Bundesgerichtsentscheids widerspricht.

  3. Arbitraritätsprüfung: Das Bundesgericht prüfte auch, ob die Entscheidungen der kantonalen Instanz willkürlich waren. Es wurde entschieden, dass die Wiederholung und Modifikation von Unterhaltszahlungen für Zeiträume, in denen keine Beschwerde eingelegt wurde, nicht gegen die Prinzipien der Verbindlichkeit des Bundesgerichtsentscheids bzw. der res judicata verstößt, da die kantonale Gerichtsbarkeit verpflichtet war, alle relevanten Fakten der damaligen Urteilsfindung zu berücksichtigen.

  4. Urteil: Die Beschwerde von A._ wurde abgewiesen. A._ wurde zudem zur Zahlung der Gerichtskosten und einer Entschädigung an B.__ verurteilt.

Das Urteil des Bundesgerichts bestätigt die Prinzipien für die Festlegung und Überprüfung von Unterhaltszahlungen im Rahmen von Scheidungsverfahren sowie die Bindung der kantonalen Instanzen an frühere Entscheidungen des Bundesgerichts.