Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_426/2023 vom 19. September 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_426/2023 Sachverhalt:
  1. Initiative und Rahmen: Die Initiative IN 188 mit dem Titel "OUI au recyclage des déchets non biodégradables" wurde vom Genfer Staatsrat am 21. September 2022 als erfolgreich erklärt. Diese Initiative beabsichtigt die Einführung eines neuen Artikels (161A) in die Genfer Verfassung, der die Errichtung neuer Deponien für Müll und bioaktive Materialien auf dem Territorium des Kantons verbietet und Maßnahmen zum Recycling anstrebt.

  2. Ablehnung und Rechtsmittel: Der Genfer Staatsrat hat am 18. Januar 2023 Teile der Initiative für unzulässig erklärt. Lionel Dugerdil und die Union Démocratique du Centre (UDC GE) haben dagegen vor der kantonalen Gerichtsinstanz Beschwerde eingelegt. Diese Beschwerde wurde am 26. Juni 2023 abgewiesen, da das vorgesehene Verbot als rechtswidrig angesehen wurde.

Erwägungen des Bundesgerichts:
  1. Zulässigkeit des Recours: Das Bundesgericht stellt fest, dass die Beschwerdeführer, insbesondere Dugerdil als Initiator und die UDC GE, befugt sind, ein Rechtsmittel einzulegen, da sie stimmberechtigte Bürger sind.

  2. Rechtskonformität der Initiative:

  3. Das Bundesgericht prüft, ob der Artikel 161A der Initiative gegen übergeordnetes Recht verstößt. Gemäß dem schweizerischen Rechtsrahmen dürfen kantonale Initiativen kein übergeordnetes Recht verletzen – dies gilt sowohl für nationales als auch für internationales Recht.
  4. Es wird festgestellt, dass der Entwurf neue Deponien grundsätzlich verbietet, was in Widerspruch zu den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Umweltschutz steht, insbesondere zur Verpflichtung der Kantone zur interkantonalen Zusammenarbeit bei der Abfallbewirtschaftung.

  5. Interpretation der Initiative: Das Gericht erläutert, dass der Initiativtext klar eine Absolutheit des Verbots ausdrückt. Der Verweis auf die Möglichkeit „im Rahmen des Bundesrechts“ ist nicht ausreichend, um die Initiative als rechtskonform zu betrachten, da die Formulierungen nicht das gewollte Ziel einer Schaffung oder Aufrechterhaltung der interkantonalen Zusammenarbeit unterstützen.

  6. Schlussfolgerung: Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und erklärt, dass die Initiative nicht den Anforderungen des übergeordneten Rechts entspricht. Die Beschwerdeführer müssen die Gerichtskosten tragen.

Urteil:

Das Bundesgericht hat entschieden: 1. Der Rechtsmittelantrag wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten werden den Beschwerdeführern auferlegt. 3. Das Urteil wurde den beteiligten Parteien sowie dem Genfer Staatsrat und dem Bundesamt für Umwelt zugestellt.

Das Urteil ist am 19. September 2024 in Lausanne verkündet worden.