Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_559/2023 vom 17. September 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_559/2023 vom 17. September 2024:

Sachverhalt: Die recourante A._, eine vietnamesische Staatsbürgerin, heiratete 2012 einen Schweizer Staatsbürger, B._, zog 2013 in die Schweiz und beantragte 2018 eine erleichterte Einbürgerung. Nach dem Tod ihres Mannes im Jahr 2020 lehnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) ihren Antrag ab, da Zweifel an der Stabilität ihrer ehelichen Gemeinschaft vor dem Tod des Ehemannes bestanden. Der Bundesverwaltungsgerichtwurde der Rekurs von A.__ am 5. September 2023 abgelehnt, weil die Behörde die Bedingungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht als erfüllt ansah.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Rekurses: Das Bundesgericht stellte fest, dass der Rekurs zulässig ist, da die recourante befugt ist, gegen die Entscheidung vorzugehen.

  1. Recht auf Gehör: Die recourante machte geltend, dass ihr Recht auf Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) verletzt wurde, weil sie nicht die Möglichkeit hatte, sich zu den neuen Argumenten des Bundesverwaltungsgerichts zu äußern, das die Entscheidung des SEM auf einen anderen rechtlichen Rahmen stützte.

  2. Entscheidung: Das Bundesgericht entschied, dass die Verletzung des Rechts auf Gehör bedeutend war und somit die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben werden musste. Die Angelegenheit wurde zur erneuten Prüfung an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen, wobei der recourante die Gelegenheit gegeben werden musste, sich zu den Fragen der Stabilität der ehelichen Gemeinschaft vor dem Tod ihres Ehemannes zu äußern.

Fazit: Der Rekurs wurde angenommen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. September 2023 wurde aufgehoben, und die Sache wird zurück an die Vorinstanz verwiesen, damit diese den Gehörsanspruch der recourante wahrt. Es entstehen keine Gerichtsgebühren, und die recourante erhält 1.500 Fr. an Kostenübernahme von der Bundesbehörde.