Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_85/2023 vom 16. September 2024

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Das Urteil des Bundesgerichts 8C_85/2023 betrifft A._, einen 1965 geborenen Maurer, der nach einem Arbeitsunfall, bei dem er sich das Bein brach, seine Ansprüche auf eine Invalidenrente und eine Entschädigung für die Beeinträchtigung seiner Integrität geltend macht. Die Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents (CNA) stellte den Zahlung von medizinischen Behandlungen und Taggeldern am 1. Juni 2021 ein, da sie zu dem Schluss kam, dass A._ nicht die Voraussetzungen für eine Invalidenrente erfüllte.

Das Bundesgericht prüfte den Fall auf Grundlage der medizinischen Bewertungen und der Einkommensvergleiche zwischen validem und invalidem Einkommen. Es stellte fest, dass die vorgelegten medizinischen Gutachten von der Prof. C.__ und anderen Experten A.__s Fähigkeit zur Erwerbstätigkeit in geeigneten Tätigkeiten bestätigten, was darauf hindeutet, dass sein Verlust an Erwerbseinkünften nur 7 % betrug und somit keine Rentenansprüche gab.

Das Gericht wies darauf hin, dass der Grad der Invalidität für die Gewährung einer Rente relevant ist und im Streitfall unter 10 % lag, was Anrecht auf keine Rente oder Übergangsentschädigung gab. Auch die Höhe der Entschädigung für die Beeinträchtigung wurde bestätigt, da sie auf der medizinischen Einschätzung basierte, die A.__s Zustand entsprechend bewertete.

Im Ergebnis wurde der Rekurs von A.__ zurückgewiesen. Darüber hinaus wurde sein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt, da er über ausreichende finanzielle Mittel verfügte. Das Urteil wurde dem zur Kenntnis gegebenen Parteien und den zuständigen Behörden mitgeteilt.