Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_143/2024 vom 11. September 2024

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Das Urteil des Bundesgerichts (5A_143/2024) vom 11. September 2024 befasst sich mit der Frage von Unterhaltszahlungen im Rahmen eines Scheidungsverfahrens. Es handelt sich um einen Zivilprozess, in dem der Ehemann (A._) gegen einen Beschluss der I. Zivilkammer des Kantons Freiburg vom 24. Januar 2024 vorgeht. In diesem Beschluss wurde ihm auferlegt, seiner geschiedenen Frau (B._) monatliche Unterhaltszahlungen zu leisten.

Sachverhalt:

A._ und B._, beide 1974 geboren und seit 1999 verheiratet, leben seit Januar 2020 getrennt und haben zwei volljährige Kinder. Das Gericht hatte dem Ehemann verschiedene Unterhaltszahlungen auferlegt, die im Verlauf der Zeit variieren. Die Kontroversen betreffen die Höhe dieser Zahlungen sowie die Berechnung der zugrunde liegenden Lebensstandards.

Erwägungen:
  1. Rechtsmittel: Der Ehemann legt Rechtsmittel ein, welches formell und fristgerecht ist. Er will erreichen, dass seine monatlichen Unterhaltszahlungen stark reduziert werden.

  2. Prüfungsmaßstab: Der Bundesgerichtshof prüft nur die Verletzung verfassungsmäßiger Rechte, da es sich um vorläufige Maßnahmen handelt. Der Ehemann muss konkret darlegen, warum die vorangegangene Entscheidung verfassungswidrig war.

  3. Lebensstandard und finanzielle Situation: Er kritisiert, dass die Vorinstanz nicht ausreichend den Lebensstandard vor der Trennung berücksichtigt hat und wird darauf hingewiesen, dass die Ehefrau mittlerweile ihren Lebensstandard selbst finanzieren kann. Das Gericht stellte fest, dass der Ehemann keine konkreten Beweise dafür geliefert hat, dass sich die finanzielle Situation seit der Trennung substantiell verändert hat.

  4. Recht auf Gehör: Der Ehemann macht geltend, er sei in seinem Recht auf eine ausreichend begründete Entscheidung verletzt worden. Das Bundesgericht erachtet die Begründung des kantonalen Gerichts jedoch als ausreichend, da die relevanten Punkte dargelegt wurden.

  5. Verfahrensweise: Die Argumentation des Ehemanns, die Vorinstanz hätte eigenständig den Lebensstandard vor der Trennung ermitteln müssen, wurde als nicht nachvollziehbar erachtet, da er selbst diese Informationen nicht im erstinstanzlichen Verfahren bereitgestellt hatte.

  6. Schlussfolgerung: Insgesamt wird das Rechtsmittel des Ehemanns abgewiesen, da er nicht ausreichend nachweisen konnte, dass die Entscheidung der Vorinstanz fehlerhaft sei. Die Gerichtsgebühren werden ihm auferlegt.

Fazit:

Das Bundesgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, die dem Ehemann Unterhaltszahlungen auferlegt hat, und weist seinen Rekurs zurück. Dies ist ein Beispiel dafür, wie Gerichte in der Schweiz Unterhaltszahlungen im Scheidungsrecht regeln und dabei die finanziellen Verhältnisse sowie den Lebensstandard der Parteien berücksichtigen.