Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_23/2024 vom 24. September 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_23/2024 vom 24. September 2024

Sachverhalt: A._ und B._, beide 1986 geboren und Eltern von zwei Töchtern (C._ und D._), sind seit Ende Dezember 2021 getrennt. Die Ehefrau beantragte am 25. Februar 2022 Maßnahmen zum Schutz der Ehe, insbesondere Unterhaltsbeiträge. Am 10. März 2022 wurde eine teilweise Vereinbarung zwischen den Parteien unterzeichnet, die u.a. das Wohnrecht der Ehefrau im gemeinsamen Domizil und das Sorge- und Besuchsrecht für die Kinder regelte.

Am 13. Juli 2022 beschloss das Gericht, dass A._ monatliche Unterhaltsbeiträge von 1'806 CHF für C._ und 1'594 CHF für D._ zu zahlen hat, während der Antrag von B._ auf eigene Unterhaltszahlungen abgelehnt wurde.

Am 24. November 2023 änderte das Berufungsgericht die Höhe der Unterhaltsbeiträge in seiner Entscheidung, wobei die monatlichen Beträge für die Kinder erhöht und auch ein Unterhalt von 755 CHF für die Ehefrau ab Dezember 2021 bis auf 900 CHF ab Januar 2022 angeordnet wurde.

A.__ legte am 8. Januar 2024 Rechtsmittel beim Bundesgericht ein und beantragte die Aufhebung des Urteils und die Rückweisung an die vorherige Instanz.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des zivilrechtlichen Rechtsmittels gegeben sind.

  1. Rechtskonformität der Entscheidung: Da es sich um vorläufige Maßnahmen handelte, konnte A.__ nur Rechtsverletzungen geltend machen, die auf verfassungsmäßigen Rechten basieren. Diese Vorwürfe müssen klar und detailliert vorgetragen werden.

  2. Deny der Justiz: A.__ beanstandete, dass seine Einwände bezüglich der Haushaltskosten nicht berücksichtigt wurden, was zur Annahme eines "deni de justice" führen könnte. Das Gericht bestätigte, dass die nicht behandelten Punkte tatsächlich entscheidungsrelevant sind und die Entscheidung unzulässig war.

  3. Rückweisung an die Vorinstanz: Da das Berufungsgericht die relevanten Budgetposten der Parteien und der Kinder nicht ausreichend analysiert hatte, wurde der Fall zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

  4. **Hilfstut: Der recourant erhielt die Bewilligung für rechtliche Unterstützung, und die Gerichtskosten wurden entsprechend auf die Parteien aufgeteilt.

Entscheid des Bundesgerichts: - Der Rekurs wurde teilweise gutgeheißen, die strittigen Unterhaltsbeiträge angefochten und das Urteil der Vorinstanz aufgehoben. - A.__ wurde rechtliche Vertretung gewährt, und die Gerichtskosten wurden semi-proportional zwischen den Parteien aufgeteilt.

Das Urteil hebt die vorherige Entscheidung auf und fordert eine neue Bewertung der relevanten Umstände durch die untere Instanz.