Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_362/2024 vom 19. September 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_362/2024 Sachverhalt:

A._, der bis Ende April 2023 in der Eigentümergemeinschaft B._ in T._ wohnhaft war, meldete seinen Umzug nach U._ in Italien. Am 6. Juli 2023 forderte die Eigentümergemeinschaft die Bezahlung von Schulden über CHF 22'636.62, woraufhin ein Zahlungsbefehl zu seiner früheren Adresse in T._ ausgestellt wurde. Dieser wurde am 20. Juli 2023 an das Postbüro geliefert, wo eine vollständige Einsprache eingelegt wurde. A._ erhob eine Beschwerde gegen den Zahlungsbefehl, weil er nicht an seiner alten Adresse, sondern in Italien wohnhaft sei.

Der Präsident des Bezirksgerichts Lausanne wies die Beschwerde am 24. Oktober 2023 zurück, da A._ eine fristgerechte Einsprache eingelegt habe, was seine Rechte schütze. Er hat jedoch die Annulierung des Zahlungsbefehls abgelehnt, da er weiterhin als in T._ wohnhaft angesehen wurde.

A.__ legte am 3. Oktober 2023 Berufung ein. Das kantonale Gericht wies diese am 15. Mai 2024 zurück.

Erwägungen des Bundesgerichts:
  1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Der Recours ist zulässig, da er fristgerecht und gegen einen letztinstanzlichen Entscheid in Schulden- und Konkursangelegenheiten gerichtet ist.

  2. Rechtsverletzungen: Das Bundesgericht prüfte, ob das kantonale Gericht das Recht korrekt angewendet hat. Es stellte fest, dass die Vorinstanz die Bedeutung des Wohnsitzes und die Reichweite des am 20. Juli 2023 ausgestellten Wohnsitzbescheids nicht ausreichend berücksichtigt hat.

  3. Beweiswürdigung: Das Bundesgericht stellte fest, dass die neue Beweismittel, die A.__ vorlegte, nicht berücksichtigt werden konnten, da sie nicht in der vorherigen Instanz vorgelegt wurden. Das Argument, dass die Zustellung des Zahlungsbefehls unrechtmäßig war, blieb daher unwidersprochen.

  4. Verletzung des Gehörs: A.__ beschwerte sich, dass das kantonale Gericht ihm nicht die Möglichkeit gegeben hatte, weitere Beweise vorzulegen, was eine Verletzung seiner Rechte darstellt. Das Gericht stellte fest, dass die Vorinstanz aufgrund des unvollständigen Sachverhalts in ihrer Entscheidung fehlerhaft war.

  5. Entscheidung: Das Bundesgericht hob den Entscheid des kantonalen Gerichts auf und wies den Fall zur weiteren Prüfung und neuen Entscheidung zurück, um die notwendigen Beweise und Argumente vollständig zu beleuchten.

Fazit:

Das Bundesgericht stellte fest, dass A.__ zum Zeitpunkt der Zustellung des Zahlungsbefehls möglicherweise nicht mehr an seiner alten Adresse wohnhaft war, was eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung seines Falles spielte. Ein unzureichendes Verfahren in der ersten Instanz, welches die Möglichkeit, relevante Beweise vorzulegen, nicht ausreichend in Betracht zog, führte zu einer Aufhebung des kantonalen Entscheids.