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A._ wird von der Staatsanwaltschaft Zürich beschuldigt, versucht zu haben, seine Ex-Partnerin zu töten, indem er diese über das Darknet gegen Bezahlung von 20'000 Franken in Bitcoin beauftragt hat. Der Vorwurf steht im Zusammenhang mit einem längeren Konflikt über Kinderbelange und Unterhaltszahlungen. A._ wurde am 16. Februar 2023 verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Diese wurde mehrmals verlängert. Am 29. Juli 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchter Anstiftung zu Mord und anderer Delikte und beantragte Sicherheitshaft, die am 12. August 2024 vom Zwangsmassnahmengericht angeordnet wurde. Das Obergericht Zürich wies eine Beschwerde gegen diese Haft anlässlich eines Urteils am 30. August 2024 ab.
Erwägungen des Bundesgerichts:Zulässigkeit der Beschwerde: Die Beschwerde gegen den obergerichtlichen Entscheid ist zulässig, da die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Haftgrund: Zentral ist die Frage, ob eine "qualifizierte Wiederholungsgefahr" vorliegt. Es wird diskutiert, ob die Gefahr von erheblichen Gewalthandlungen besteht. A.__ verweist auf ein forensisch-psychiatrisches Gutachten, welches ein nur mäßiges Risiko für Gewalthandlungen gegenüber der Allgemeinheit und die Privatklägerin bescheinigt.
Rechtliche Grundlage: Nach Art. 221 Abs. 1bis StPO kann Sicherheitshaft verordnet werden, wenn eine ernsthafte Gefahr für weitere schwere Verbrechen besteht. Das Gericht erkennt, dass die vorliegende Situation angenommen werden kann, da die Anklage weitreichende Gewaltpotentiale impliziert.
Bewertung der Gutachten: Das Gericht stellt fest, dass das Gutachten die Rückfallgefahr als "mittelgradig" einschätzt, in Verbindung mit dem anhaltenden Konflikt zwischen A.__ und seiner Ex-Partnerin. Die Vorinstanz begründet, dass die Aggressionen im Konflikt über die Zeit zugenommen haben.
Ersatzmassnahmen: A._ schlägt verschiedene Ersatzmassnahmen zur Sicherheitshaft vor (z. B. Elektronisches Monitoring), die das Gericht jedoch als nicht ausreichend erachtet. Die persönlichen Merkmale von A._ sowie die Dynamik des Konflikts lassen Zweifel aufkommen, dass er sich an solche Massnahmen halten würde.
Entscheidung: Das Bundesgericht hebt die Rechtmäßigkeit der Sicherheitshaft hervor und beurteilt, dass diese verhältnismäßig ist. Die Gefahr einer Wiederholung schwerer Gewalttaten wird als akut und untragbar hoch eingestuft.
Die Beschwerde von A.__ wird abgewiesen, und die Gerichtskosten in Höhe von 2'000 Franken werden ihm auferlegt.