Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_387/2024 vom 9. September 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_387/2024

Sachverhalt: A._ und C._ sind die unverheirateten Eltern von D._, geboren im Februar 2018. Nach ihrer Trennung im Jahr 2019 führten sie mehrere Gerichtsverfahren gegen einander, darunter zwei Vereinbarungen in Genf im Jahr 2020 und 2021. Im September 2021 zog A._ mit D._ nach K._ (VS). Am 16. September 2022 reichte A._ beim Tribunal der Bezirke Martigny und St-Maurice eine Klage ein, in der sie eine monatliche Unterhaltszahlung von 5000 CHF für D._ beantragte und die alleinige elterliche Sorge forderte. Sie beantragte auch vorläufige Maßnahmen, darunter eine provisio ad litem von 10.000 CHF. In den folgenden Monaten gab es zahlreiche gerichtliche Anhörungen und Entscheidungen, wobei A.__ mehrfach gegen die Maßnahmen der Richterin Einsprüche erhob und Anträge zur Ablehnung der Richterin stellte.

Am 9. Juni 2023 reichte A.__ einen Rekurs wegen "Verweigerung von Justiz, ungerechtfertigte Verzögerung" ein, da die wichtigsten finanziellen Fragen, einschließlich der Unterhaltszahlungen, noch nicht entschieden waren. Der kantonale Gerichtshof wies diesen Rekurs am 24. Mai 2024 ab.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht stellte fest, dass der Rekurs von A._ auf Verfahrensverzögerungen im Kontext einer zivilrechtlichen Familienangelegenheit zulässig sei. Es erkannte an, dass es tatsächlich eine signifikante Verzögerung bei der Entscheidung über die beantragten vorläufigen finanziellen Maßnahmen gab (ca. neun Monate). Dennoch stellte das Gericht auch fest, dass die beklagte Richterin aktiv und reglementierend tätig war und im Gesamtbild der Verfahren keine ungerechtfertigte Verzögerung vorlag. A._ hatte zur Verzögerung beigetragen, indem sie zahlreiche Schreiben und Anträge zur Ablehnung der Richterin eingereicht und mehrfach die bereits getroffenen Entscheidungen angefochten hatte.

Das Gericht befand, dass die Richterin trotz der Verzögerungen durch das Verhalten von A._ nicht in ihrer Fähigkeit eingeschränkt war, über die strittigen Fragen zu entscheiden. Es wies A._ darauf hin, dass sie selbst auch gegen die finanziellen Entscheidungen geklagt hatte und somit kein Recht auf Beschleunigung der eigenen Anträge geltend machen konnte.

Entscheidung: Das Bundesgericht wies den Rekurs ab und verhängte Gerichtskosten von 2500 CHF, die A.__ zu tragen hatte.

Der Entscheid verdeutlicht die Balance zwischen dem Recht auf einen fairen Prozess, den Bemühungen der Gerichte um Schnelligkeit und die Verantwortung der Parteien im Verfahren.