Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_65/2024 vom 19. August 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 4A_65/2024 vom 19. August 2024 Sachverhalt:

Der Kläger A._ reichte am 6. April 2017 beim Bezirksgericht Horgen Klage gegen die Beklagte B._ ein. Der Kläger forderte eine Zahlung von 1'688'200 CHF nebst Zinsen sowie die Feststellung eines Anspruchs auf 40 % an Provisionszahlungen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften. Am 15. Mai 2018 zog der Kläger sein Feststellungsbegehren zurück, da ihm das Gericht nahegelegt hatte, dass dieses kaum Aussicht auf Erfolg habe. Das Bezirksgericht wies danach die Klage kostenpflichtig ab, aber das Obergericht des Kantons Zürich gab dem Kläger in einem späteren Verfahren recht.

Im Jahr 2022 erhob der Kläger erneut Klage, was die Beklagte mit der Argumentation, die Klage sei bereits durch den Rückzug der Feststellungsklage ausgeschlossen, anfocht. Das zuständige Gericht trat auf die Klage nicht ein.

Erwägungen:

Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob der Klagerückzug des Feststellungsbegehrens negative Rechtskraft (Ausschlusswirkung) auf die spätere Leistungsklage hat. Es stellte fest, dass materielle Rechtskraft sowohl eine positive als auch negative Wirkung hat. Wenn eine positive Feststellungsklage zurückgezogen wird, kann dies dazu führen, dass der Kläger in einem späteren Verfahren für denselben Streitgegenstand nicht erneut klagen kann.

Das Gericht stellte klar, dass der Kläger in einem weiteren Verfahren nicht nachweisen konnte, dass sein Rückzug des Feststellungsbegehrens anfechtbar oder „angebrachtermassen“ war, sprich aus Gründen wie fehlendem Feststellungsinteresse hätte erfolgen sollen. Zudem kritisierte das Gericht, dass der Kläger nicht hinreichend darlegte, dass die Vorinstanz deren Identität des Streitgegenstands zu Unrecht beurteilte.

Entscheidung:

Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Klägers ab und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Kläger wurde zur Zahlung der Gerichtskosten und zur Entschädigung der Beklagten verurteilt.

Fazit:

Das Urteil verdeutlicht die Grundsätze der materiellen Rechtskraft im schweizerischen Zivilprozessrecht und bekräftigt, dass Rückzüge von Klagen klare rechtliche Auswirkungen haben. Insbesondere wird betont, wie wichtig eine präzise Argumentation der Parteien ist, insbesondere in Bezug auf die (Un-) Möglichkeit einer erneuten Klage nach einem Rückzug.