Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1158/2023 vom 10. September 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_1158/2023

Sachverhalt: Der Beklagte, A._, wurde erstmals durch das Regionalgericht des Jura bernois-Seeland am 20. Dezember 2019 wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und Erziehungspflicht verurteilt. Er hatte ein Kind, B._, über einen Zeitraum von etwa vier Jahren vernachlässigt, indem er ihr nicht ausreichend Nahrung und Kleidung zur Verfügung stellte, sie nicht zum Schulbesuch ermutigte und sie dazu zwang, falsche Angaben über ihre Identität zu machen. A.__ wurde zu 150 Tagessätzen à 30 CHF verurteilt, wobei die im Gefängnis verbrachte Zeit angerechnet wurde.

Im Berufungsverfahren befand die Berner Oberlandgericht, dass Teile der Anklage verjährt waren, bestätigte jedoch die Verurteilung bezüglich der Gefährdung der psychischen und physischen Entwicklung des Kindes. Die angeordnete Strafe wurde auf 60 Tagessätze à 30 CHF reduziert.

Erwägungen: Der Beklagte erhob Beschwerde beim Bundesgericht. Er argumentierte, dass die Berner Oberlandgericht die Verfahrensdauer nicht ausreichend berücksichtigte und dass einige der ihm vorgeworfenen Handlungen verjährt waren. Er forderte zudem eine angemessene Reduzierung der Strafe und eine höhere Entschädigung für immaterielle Schäden.

Das Bundesgericht entschied, dass die Berner Oberlandgericht die rechtlichen Vorgaben korrekt angewendet hatte, insbesondere in Bezug auf die Verjährung der Anklagepunkte. Es stellte fest, dass die angewandte Strafe in Anbetracht der Verfahrensdauer und der Umstände des Falls gerechtfertigt war.

Das Gericht wies die Beschwerde des Beklagten rundweg zurück und stellte fest, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für die Strafaussprüche erfüllt waren. Die Argumente des Beklagten over die Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren und die beantragte Anpassung der finanziellen Entschädigung zur Freistellung der Gebühren wurden ebenfalls als unbegründet angesehen.

Das Bundesgericht entschied, dass der Beklagte die Verfahrenskosten zu tragen habe.

Ergebnis: Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Kosten des Verfahrens wurden dem Beklagten auferlegt.