Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_14/2023 vom 11. September 2024

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts (7B_14/2023 und 7B_15/2023)

Sachverhalt:

Das Bundesgericht befasste sich mit den Beschwerden von A._ und B._, die gegen ein Urteil der Strafappellationsgericht des Kantons Waadt einlegten, welches sie wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt hatte. Im zugrunde liegenden Fall waren sie (neben D._) als Verantwortliche für die Sicherheit auf einer Baustelle in einem Hotel tätig, wo ein Arbeiter, C._, aufgrund unzureichender Sicherheitsvorkehrungen bei der Benutzung einer notdürftigen Treppe stürzte und schwere Verletzungen erlitt. C.__ hatte das treppenartige Hindernis über einen ungesicherten Zugang betreten und war dabei gefallen, was zu einer Querschnittlähmung führte.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Rechtliche Grundlage: Die Beschlüsse basierten auf Art. 125 StGB, der die Bestrafung von Körperverletzung durch Fahrlässigkeit regelt. Das Gericht erklärte, dass die verantwortlichen Personen in einem Bauprojekt die Aufsicht über die Sicherheit zu gewährleisten hatten.

  2. Konkrete Vorwürfe:

  3. B._, der Projektleiter, und A._, der für die allgemeine Aufsicht zuständige, hatten es versäumt, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu bestimmen und umzusetzen. Es wurde festgestellt, dass sie keinen verantwortlichen Sicherheitsbeauftragten benannt hatten, was gegen die Vorgaben des "Sicherheitskonzepts" verstieß.
  4. Die Gerichtsurteile der Vorinstanz hatten verschiedene Beweise analysiert und zu dem Schluss gekommen, dass die mangelhaften Sicherheitsvorkehrungen direkt zur Verantwortung der beiden Rückkehrer führten.

  5. Arbiträritätsvorwurf: B._ und A._ machten geltend, dass die Feststellungen der Vorinstanz willkürlich seien. Das Bundesgericht wies das zurück und stellte fest, dass die Vorinstanz auf der Basis einer korrekten Beweiswürdigung entschied.

  6. Haftung: Das Gericht bekräftigte, dass sowohl A._ als auch B._ als Projektleiter und Bauaufsicht ein „Garantenstellung“ hatten, was sie dazu verpflichtete, das Sicherheitskonzept umzusetzen und Verantwortung für die Sicherheit zu übernehmen. Der Vorwurf der Fahrlässigkeit wurde damit als gerechtfertigt erachtet.

  7. Kausalität: Das Gericht argumentierte, dass eine Verletzung des Sicherheitsprotokolls zu einem klaren Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem erlittenen Schaden führte. Das Verhalten von C.__ wurde als fahrlässig betrachtet, jedoch nicht so gravierend, dass es die Haftung der anderen ausschloss.

  8. Entscheidung des Bundesgerichts: Die Beschwerden von A._ und B._ wurden abgewiesen. Sie wurden zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt und erhielten keine Entschädigung für ihre Rechtskosten, da der Intimierte nicht zur Stellungnahme aufgefordert worden war.

Insgesamt bestätigte das Bundesgericht die Verantwortlichkeit der Rückkehrer für die schwerwiegenden Sicherheitsmängel, die zu den Verletzungen des Arbeitnehmers führten, und wies alle geltend gemachten Vorwürfe zurück.