Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_751/2023 vom 10. September 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_751/2023 vom 10. September 2024

Sachverhalt:

Der Beschwerdeführer, A.A._, wurde am 20. Dezember 2021 von einem regionalen Gericht in der Schweiz wegen der Gefährdung des Lebens anderer und einer Übertretung des Straßenverkehrsrechts verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie eine Geldstrafe von 1.500 Franken. Zudem wurde eine fünfjährige Ausweisung aus der Schweiz beschlossen und die Zahlung von 800 Franken an die geschädigte Person, C._, zur Entschädigung für immaterielle Schäden angeordnet.

Das Berner Obergericht bestätigte am 26. April 2023 die erstinstanzliche Entscheidung, wobei nur die Verurteilung wegen der Gefährdung des Lebens an das Bundesgericht weitergezogen wurde. A.A.__ hatte am 14. Januar 2020 vorsätzlich die Radmuttern am Fahrzeug seiner geschiedenen Frau gelockert, was ein hohes Unfallrisiko zum Zeitpunkt der Fahrt zur Folge hatte.

Erwägungen:

  1. Rechtsmässigkeit der Feststellungen: Das Bundesgericht stellte fest, dass es keine Willkür in den Feststellungen des kantonalen Gerichts gibt, wonach das Verhalten des Beschwerdeführers ein hohes, konkret und unmittelbar drohendes Lebensrisiko für C.__ darstellte.

  2. Strafbarkeit: Der Beschwerdeführer hatte mit seinem Verhalten die Voraussetzungen der Straftat der gefährlichen Lebensgefährdung erfüllt. Es wurde festgestellt, dass er sich des Risikos bewusst war und ohne Skrupel handelte.

  3. Abwägung der Interessen bei der Ausweisung: Das Bundesgericht analysierte die Mindestvoraussetzungen einer Ausweisung und bewertete die persönlichen Umstände des Beschwerdeführers. Trotz seiner langen Aufenthaltsdauer in der Schweiz (25 Jahre) und seiner Integration wurden die Interessen der Öffentlichkeit höher gewichtet. Die Richter stellten fest, dass die Verurteilung gravierend war und die Gefahr für das Leben anderer schwerwiegende Folgen hatte.

  4. Schlussfolgerung: Das Bundesgericht befand, dass auch aus menschenrechtlicher Sicht, insbesondere im Hinblick auf das private und familiäre Leben des Beschwerdeführers, kein überwiegendes Interesse bestand, das die Ausweisung hätte verhindern können. Die Entscheidung des kantonalen Gerichts, die Ausweisung aufrechtzuerhalten, wurde als rechtmässig erachtet.

Urteil: Der Beschwerdeführer verlor den Prozess, und die Anklage wurde abgewiesen. Zudem wurde ihm die beantragte rechtliche Hilfe verweigert und die Gerichtskosten wurden ihm auferlegt.

Fazit: Das Bundesgericht hat die Verurteilung und die damit verbundene Ausweisung des Beschwerdeführers aufgrund seiner verantwortungslosen Handlungen sowie der potenziellen Gefahr für andere Personen aufrechterhalten.