Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Sachverhalt:
Das Bundesgericht befasste sich mit einem Zivilrechtsfall zwischen der International Boxing Association (IBA) und dem Comité International Olympique (CIO). Die IBA, zuvor als die internationale Amateurboxverband bekannt und bis zum 22. Juni 2023 vom CIO als internationale Fachorganisation anerkannt, sah sich aufgrund von Vorwürfen der Korruption und Misswirtschaft mit gravierenden Governance-Problemen konfrontiert. Der CIO hatte verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der IBA gefordert, doch trotz wiederholter Aufforderungen und Berichte blieben die nötigen Veränderungen aus.
Am 22. Juni 2023 zog der CIO die Anerkennung der IBA zurück und entschied, dass die IBA nicht für die Organisation der Boxwettbewerbe bei den Olympischen Spielen verantwortlich sein würde. Die IBA legte daraufhin eine Beschwerde beim Internationalen Sportgerichtshof (TAS) ein, die am 2. April 2024 abgelehnt wurde.
Erwägungen:
Der IBA wurde vor dem Bundesgericht vorgeworfen, ihr Recht auf Gehör sei in der TAS-Entscheidung verletzt worden, da bestimmte Argumente nicht gewürdigt worden seien. Der Gerichtshof stellte jedoch fest, dass das TAS die Argumente der IBA tatsächlich berücksichtigt hatte, sie jedoch abgelehnt hatte. Der IBA wurde deshalb kein Verstoß gegen das Gehörrecht zugesprochen, da die Streitpunkte nicht in der Form dargestellt wurden, die eine grundlegende Wiederprüfung der Entscheidung erlauben würde.
Im Rahmen des Verfahrens stellte das Bundesgericht auch klar, dass die Überprüfung einer Schiedsspruchs nicht wie bei einem Berufungsverfahren erfolgt; es wird lediglich geprüft, ob die zulässigen Beschwerden ausreichend motiviert sind.
Entscheid:
Das Bundesgericht wies den Rekurs der IBA zurück und entschied, dass die IBA die Kosten des Verfahrens zu tragen habe sowie eine Entschädigung an das CIO zahlen müsse.