Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1278/2022 vom 10. September 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_1278/2022 vom 10. September 2024

Sachverhalt: A.__, Inhaber und Geschäftsführer einer Firma, wurde wegen des Vorwurfs der betrügerischen Erlangung von Fahrzeugzulassungen und der missbräuchlichen Übergabe von Fahrzeugen und Kontrollschildern verurteilt. Er hatte zwischen Mai und August 2020 sechs Fahrzeuge zu einem sehr niedrigen Preis von ausländischen Besitzern gekauft, sie auf seine Firma immatrikuliert und dann an dieselben Besitzer zu einem höheren Preis vermietet. Im Januar 2022 wurde er durch das Bezirksgericht freigesprochen, jedoch in der Berufung am 10. Juni 2022, teilweise schuldig gesprochen, insbesondere für die betrügerische Erlangung von Zulassungen.

Erwägungen des Bundesgerichts: A.__ erhob Beschwerde und machte geltend, dass die Tatsachen in arbiträrer Weise festgestellt wurden und dass die Anwendung des Gesetzes fehlerhaft sei. Das Bundesgericht stellte klar, dass es an die Feststellungen der Vorinstanz gebunden sei, es sei denn, diese wären offensichtlich fehlerhaft.

Das Gericht führte an, dass die Vorinstanz festgestellt habe, dass A._ in Kenntnis der Umstände handelte, dass die tatsächlichen Mieter der Fahrzeuge als deren echte Besitzer gelten sollten, was die Anträge auf Zulassung unter Falschangaben stütze. Es wurde auch die Rolle von A._ als „Strohmann“ hervorgehoben, der in diesem arrangierten System handelte.

Das Bundesgericht kritisierte, dass die Vorinstanz Aspekte, die für die Beurteilung entscheidend sind, wie etwa die konkrete Natur der Mietverträge und entsprechende Anträge auf Zulassung, nicht ausreichend erörtert hatte. Dadurch wurde nicht abschließend klargestellt, ob A.__ tatsächlich der rechtmäßige Halter der Fahrzeuge war oder ob die Mietverträge in ihrer Form gültig waren.

Entscheidung: Das Bundesgericht gab dem Rekurs statt, hob das Urteil der kantonalen Instanz auf und wies die Sache zur erneuten Prüfung zurück. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben und A.__ wurde eine Entschädigung in Höhe von 3.000 CHF für die Kosten des Verfahrens zugesprochen.