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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 8C_171/2024 vom 3. September 2024
Sachverhalt: A._, geboren 1962 und gelernter Koch, erlitt 1982 einen schweren Verkehrsunfall, der zu einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit führte. Er stellte im Jahr 1984 einen Antrag auf Invalidenrente, der abgelehnt wurde, da kein Einkommensverlust nachgewiesen werden konnte. Im Jahr 2018 beantragte A._ erneut Leistungen der Invalidenversicherung, insbesondere aufgrund von Tinnitus nach einem weiteren Unfall im Jahr 2013. Nach medizinischer Untersuchung wies die kantonale Invalidenversicherung (OAI) seine Anfrage 2019 zurück mit der Begründung, dass sein Gesundheitszustand eine Tätigkeit als Buchhalter erlaubte. Dies wurde jedoch im Jahr 2020 von der Gerichtsbarkeit der sozialen Versicherungen des Kantons Wallis aufgehoben, und die OAI musste weitere Abklärungen vornehmen.
Eine Expertise bestätigte 2021 eine Arbeitsfähigkeit von 70% für die Tätigkeit als Buchhalter, reduzierte sich aber durch gesundheitliche Einschränkungen um 30%. Die OAI entschied daraufhin im November 2021, dass A.__ keinen Anspruch auf eine Invalidenrente habe, da sein Invaliditätsgrad unter 40% liegt.
Das durch die OAI erstellte Urteil wurde von A._ angefochten, und das kantonale Gericht stellte im Februar 2024 fest, dass A._ Anspruch auf eine Viertelsrente ab September 2018 habe, basierend auf einem Invaliditätsgrad von 46%.
Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht prüfte den Fall und stellte fest, dass die Argumentation der OAI zur Berechnung des hypothetischen Invalidenverdienstes nicht korrekt angewandt wurde. Es kam zu dem Schluss, dass für die Berechnung des Arbeitsverdienstes von A.__ die Daten der Branchen zu berücksichtigen seien, in denen er tatsächlich tätig sein könnte, was in diesem Fall die Buchhaltung war. Das Gericht entschied, dass der Invaliditätsgrad falsch berechnet worden war und auf 34% anzupassen sei. Somit eröffnete dies nicht den Anspruch auf eine Invalidenrente, weshalb der Entscheid des kantonalen Gerichts aufgehoben wurde.
Urteil: Der Rekurs der OAI wurde gutgeheißen, das Urteil des kantonalen Gerichts annulliert und die Entscheidung der OAI vom November 2021 wurde bestätigt. A.__ wurde die Gerichtskosten auferlegt, konnte jedoch Unterstützung in Form von Prozesskostenhilfe erhalten. Das Bundesgericht entschied, dass die OAI künftig die Kosten des Verfahrens erstatten müsste.