Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_506/2024 vom 11. September 2024:
Sachverhalt: A._ wurde zunächst am 1. November 2022 vom Bezirksgericht Münchwilen wegen versuchten Mordes, schwerem Raub und weiterer Delikte zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Obergericht des Kantons Thurgau bestätigte am 18. Dezember 2023 in einer angefochtenen Entscheidung die Verurteilung wegen schwerem Raub und versuchter Tötung und reduzierte die Freiheitsstrafe auf 10 Jahre. A._ hatte am 31. Oktober 2018 zusammen mit Komplizen in die Wohnung von B.__ eingebrochen, ihn körperlich angegriffen und dabei mit einem spitzen Gegenstand schwer verletzt.
Erwägungen: A.__ rügte, sein Recht auf Verteidigung und seine Teilnahmerechte seien verletzt worden, da er während wichtiger Beweiserhebungen nicht verteidigt war. Besonders beanstandete er die Einvernahme des Beschwerdegegners am 28. Mai 2019, bei der er nicht anwesend war und nicht verteidigt wurde. Das Bundesgericht stellte fest, dass der Vorinstanz die Prüfung der Verwertbarkeit dieser Einvernahme gefehlt hatte. Es hob daher Teile des Urteils des Obergerichts auf und wies den Fall zur neuen Prüfung zurück. Die Vorinstanz muss nun die Verwertbarkeit der Beweise, insbesondere der Einvernahmen, überprüfen und gegebenenfalls neue Feststellungen treffen.
Das Bundesgericht entschied zudem, dass keine Gerichtskosten erhoben werden und der Kanton Thurgau dem Rechtsvertreter von A.__ eine Entschädigung von 3.000 CHF zahlen muss.