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Das Bundesgericht hat am 6. September 2024 in den Verfahren 2C_57/2023 und 2C_60/2023 über die Öffnungszeiten des Friedhofs Sihlfeld in Zürich entschieden.
Sachverhalt: Seit dem 1. Oktober 2015 sind die Friedhöfe der Stadt Zürich nachts geöffnet. A._, der ein Urnengrab auf dem Friedhof Sihlfeld gemietet hat und in der Nähe wohnt, beantragte 2020 die Einführung von abendlichen Schließzeiten (spätestens 20 Uhr). Sein Anliegen wurde abgelehnt, er kämpfte jedoch weiter um eine Entscheidung. Der Bezirksrat Zürich gab A._ in einem Beschluss vom 20. Januar 2022 recht und wies die Stadt Zürich an, den Friedhof abends zu schließen. Die Stadt Zürich erhob daraufhin Beschwerde, das Verwaltungsgericht hob den Beschluss des Bezirksrats auf und wies die Sache zur erneuten Prüfung an die Stadt Zürich zurück.
Erwägungen: Das Bundesgericht vereinheitlichte die beiden Beschwerden und prüfte, ob und wie auf die jeweiligen Anträge einzutreten sei. A._'s Beschwerde wurde nicht angenommen, da die Voraussetzungen für eine Wiederherstellung eines Endentscheids nicht gegeben waren. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Stadt Zürich aufgrund einer Anordnung des Verwaltungsgerichts verpflichtet ist, das Gesuch von A._ zu prüfen und dazu geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Diese Rückweisung schränke das Ermessensspielraum der Stadt ein, was als nicht wieder gutzumachender Nachteil angesehen wurde. Daher konnte die Stadt Zürich in dieser Angelegenheit erfolgreich Beschwerde erheben.
In der materiellen Entscheidung wies das Bundesgericht darauf hin, dass die Stadt Zürich prüfen müsse, ob die geltenden Gesetze eine nächtliche Schließung des Friedhofs erforderlich machen. Es wurde beschlossen, dass das Verfahren von A.__ nicht aufgenommen wird, während die Beschwerde der Stadt Zürich abgewiesen wurde.
Zusammenfassend stellte das Bundesgericht fest, dass die Stadt auf das Gesuch von A.__ eintreten muss und in ihrer Prüfung nicht in ihrem Ermessen eingeschränkt ist, und dass die Rückweisung keine verbindlichen Vorgaben beinhaltete. Die Gerichtskosten wurden entsprechend verteilt.