Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Der Beschwerdeführer A._ wurde ursprünglich vom Bezirksgericht Zürich wegen versuchter schwerer Körperverletzung und qualifizierter einfacher Körperverletzung verurteilt. Er hatte in einem Streitszenario während einer Auseinandersetzung einen Geschädigten mit einem Hammer geschlagen, was zu einer Schädelprellung und einer Rissquetschwunde führte. Nach mehreren Verfahren bestätigte das Obergericht des Kantons Zürich am 12. Mai 2023 den Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung und verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe sowie eine fünfjährige Landesverweisung. A._ beantragte daraufhin beim Bundesgericht die Aufhebung dieses Urteils und eine Herabsetzung der Strafe.
Erwägungen:Schuldspruch: A._ argumentierte, dass er den Hammer nicht mit voller Kraft geschlagen hätte und dass die Notwehrsituation nicht gegeben sei. Das Gericht stellte fest, dass ein Schlag mit einem Hammer auf den Kopf eines wehrlosen Gegners grundsätzlich lebensgefährliche Verletzungen herbeiführen kann. Der Beschwerdeführer sei sich des Risikos bewusst gewesen und habe in einer Situation gehandelt, die keine Notwehr dargelegt habe. Es wurden zahlreiche Beweise gewürdigt, einschließlich medizinischer Gutachten und Videoaufnahmen, die belegen, dass A._ mit dem Bewusstsein gehandelt habe, schwere Verletzungen zu verursachen.
Notwehr: Die Vorinstanz stellte fest, dass A.__ nicht in einer Notwehrsituation gehandelt habe, da der Geschädigte zuvor unter Kontrolle gehalten wurde. Weitere Argumente des Beschwerdeführers, dass die Auseinandersetzung noch andauerte und er in einem Moment hoher Emotionalität gehandelt habe, wurden als unhaltbar eingestuft.
Landesverweisung: A.__ berief sich auf einen schweren persönlichen Härtefall und argumentierte, dass die Landesverweisung ungerechtfertigt sei. Das Gericht wies darauf hin, dass eine Rückkehr nach Griechenland zumutbar sei und keine engen familiären Bindungen in der Schweiz bestehen, die einen Härtefall begründen würden.
Öffentliche Ordnung: Das Gericht sah das Verhalten des Beschwerdeführers als gefährlich an und stimmte der Einschätzung zu, dass er eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit dargestellt habe, was die Entscheidung zur Landesverweisung rechtfertige.
Die Beschwerde von A.__ wurde abgewiesen, und er wurde zur Tragung der Gerichtskosten in Höhe von 3.000 CHF verurteilt.