Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_1350/2023:
Sachverhalt: A._ wurde vom Genfer Polizeigericht am 27. März 2023 wegen mehrfachen Diebstahls (insgesamt 14 Flaschen Wein und Lebensmittel) zu 30 Tagessätzen à 50 Franken bedingt (drei Jahre Probezeit) sowie zu einer Geldstrafe von 200 Franken verurteilt. A._ legte Berufung gegen diesen Urteil ein, die von der genferischen Strafkammer am 3. Oktober 2023 abgelehnt wurde. Der Diebstahl hatte insgesamt einen Wert von mehr als 1.700 Franken. A.__ argumentierte, dass der eigene Schaden und die Folgen seiner Tat für ihn bereits ausreichend bestraft seien.
Erwägungen des Gerichts: 1. Exemption von der Strafe (Art. 53 StGB): A.__ berief sich auf eine mögliche Strafmilderung gemäß Art. 53 StGB (Entlassung von Strafe bei Schadensersatz). Das Gericht bestätigte, dass er die Strafe bedingt erhalten hatte und das Interesse des Supermarktes an einer Verfolgung gering war, stellte jedoch fest, dass seine Bemühungen zur Schadenswiedergutmachung unzureichend waren (z.B. das Angebot, administrative Kosten zu erstatten, wurde nicht akzeptiert). Zudem wurde die öffentliche Interessen an einer Verurteilung aufgrund wiederholter Straftaten als wesentlich erachtet.
Verhältnismäßigkeit der Strafe (Art. 54 StGB): A.__ argumentierte, dass er durch die Konsequenzen seiner Tat (körperliche Durchsuchung) unnötig bestraft wurde. Das Gericht stellte jedoch fest, dass er keine direkten negativen Folgen seiner Taten erlitten hatte, sondern dass die Problematik eher durch die verletzlichen Verfahrensrechte entstanden war.
Entschädigungsanspruch nach Art. 431 StPO: A.__ forderte eine Entschädigung in Höhe von 5'000 Franken für immateriellen Schaden. Das Gericht stellte fest, dass dieser Punkt in der vorangegangenen Entscheidung nicht ausreichend behandelt wurde und daher die Sache zur erneuten Prüfung an die kantonale Instanz zurückverwiesen wurde.
Urteil: Das Bundesgericht entschied, dass der Rekurs teilweise angenommen, das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen wird. A.__ muss jedoch 2'500 Franken Gerichtskosten tragen, erhält aber 500 Franken aus der Staatskasse als Entschädigung für die Verfahrenskosten vor dem Bundesgericht.