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Das Bundesgericht hat in diesem Urteil die Berufungen des Ministeriums für öffentliche Ordnung des Kantons Freiburg und der Geschädigten A._ gegen das Urteil des kantonalen Berufungsgerichts geprüft. Dieses hatte den Angeklagten B._ von den Vorwürfen, sexuelle Handlungen an einer Person, die nicht in der Lage ist, ihren Willen zu bilden oder zu äußern, begangen zu haben, freigesprochen. Der Fall drehte sich um Ereignisse, die sich am 17. März 2019 ereignet hatten, als B._ die minderjährige A._, die an einem mittleren kognitiven Defizit litt, missbrauchte.
Der Sachverhalt stellte fest, dass A._ unter einer "mittleren" geistigen Behinderung litt, was ihren kognitiven und emotionalen Entwicklungsstand auf das eines 6- bis 9-jährigen Kindes zurückführte. Das kantonale Gericht stellte fest, dass A._ während der Tat nicht in der Lage war, ihren Willen zu äußern oder ihr Einverständnis zu geben, und dass B.__ nicht von dieser Einschränkung gewusst habe.
Die Hauptfragen, die das Bundesgericht zu klären hatte, waren, ob das kantonale Gericht die Beweise und die Tatsachen im Sinne des Art. 191 des Schweizer Strafgesetzbuches (StGB) richtig bewertet hatte und ob B._ tatsächlich von A.__s Einschränkung gewusst hatte. Das Bundesgericht stellte fest, dass das kantonale Gericht bei der Einschätzung des kognitiven Defizits und dem Verhalten von A._ in der Interaktion mit B.__ nicht alle relevanten Beweise in Betracht gezogen hatte.
Das Bundesgericht hob die Entscheidung des kantonalen Gerichts auf und wies die Sache zur erneuten Prüfung zurück. Es ordnete an, dass das kantonale Gericht die relevanten Beweise, einschließlich aller möglichen Expertenmeinungen, erneut bewerten müsse, um festzustellen, ob B.__ von A.__s geistiger Unfähigkeit wusste und ob er diese ausgenutzt hatte. Das Gericht unterstrich die Notwendigkeit, die Subjektivität des Delikts entsprechend dem rechtlichen Standard zu überprüfen.
Zusammenfassend wurde festgestellt, dass das kantonale Gericht fehlerhaft argumentiert hatte, und es wurden umfassende Anweisungen für die erneute Prüfung des Falls gegeben. Das Urteil führte zur Annullierung des vorangegangenen Urteils und zur Rücküberweisung an das kantonale Gericht zur weiteren Behandlung der Angelegenheit.